Michael Panse Schwarz auf Weiß
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Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt
mit Antwort des Oberbürgermeisters
Tagespflege verweisen verschiedene Urteile von Oberverwaltungsgerichten, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Thüringer KitaG auf den direkten Zusammenhang zwischen den tatsächlichen Kosten für den in Anspruch genommenen Platz und den Elterngebühren. Der Haushaltsplan jeder Einrichtung weist die tatsächlichen Kosten in der jeweiligen Einrichtung aus. Gemäß § 10 (2) ThürKitaG hat der Elternbeirat das Recht zur Einsichtnahme in diesen Haushaltsplan.
Erlauben Sie mir vor der Beantwortung Ihrer Fragen einige grundsätzliche Erläuterungen. Die Platzkosten der Kindertageseinrichtungen sind Durchschnittswerte für alle Plätze, unabhängig davon, welches Alter die einzelnen Kinder haben, die diese Plätze in Anspruch nehmen. Es kann demnach nicht ermittelt werden, wie hoch in einer Kindertageseinrichtung, die Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufnimmt, die Kosten für das zweijährige oder das vierjährige Kind sind.
Allein die Tatsache, dass das zweijährige Kind einen höheren Personalschlüssel beansprucht reicht für eine solche Ermittlung nicht aus, da alle anderen Betriebskosten unabhängig vom Alter des einzelnen Kindes auflaufen. Dies gilt sowohl für die kommunalen als auch für die in freier Trägerschaft betriebenen Kindertageseinrichtungen. Die Haushaltsystematik des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfrut sieht keine haushalterische Trennung der einzelnen kommunalen Kindertageseinrichtungen vor.
Der Haushalt unterscheidet bei den kommunalen Einrichtungen lediglich zwischen den Kindertagesstätten (UA 46400) und Kinderkrippen (UA 46420). Eine Aufschlüsselung auf die Platzkosten jeder einzelnen Einrichtung ist aus diesem Grund nicht möglich. Es können nur Aussagen zum Durchschnitt aller kommunaler Kindertageseinrichtungen bzw. aller kommunalen Kinderkrippen, nicht aber zu minimalen und maximalen Platzkosten getroffen werden.
Ich frage den Oberbürgermeister:
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