Anmerkungen zur Pressemitteilung der GEW

Für Aufregung hat bei der GEW Thüringen offensichtlich gesorgt, dass ich die Kita-Berechnungen der Gewerkschaftler als unseriös dargestellt habe. Mit einer Pressemitteilung erläutert die GEW nun wie sie zu ihren Zahlen kommt. Allerdings bleibt es dabei: die GEW geht von falschen Zahlen aus und dies führt zu falschen Berechnungen. Gerne erläutere ich deshalb die tatsächlichen Kosten im Kita-Bereich. Hauptunterschied zwischen den Zahlen in meiner Pressemitteilung und der Pressemitteilung der GEW ist der Jahrespersonalkostenanteil einer ausgebildeten Erzieherin (Vollzeit-VZB). Die GEW behauptet, es wären 2.500 Euro Gehaltskosten (somit 30.000 Euro Jahresgehalt) – richtig ist jedoch nach Auskunft des Kultusministeriums, dass die Brutto-Jahrespersonalkosten bei 40.000 Euro für eine Erzieherin (VZB) liegen (inklusive Arbeitgeberanteil, Urlaubs- und Weihnachtsgeld soweit vorhanden, Altersstufenzuschläge, Kinderzuschläge etc.) Das sind immerhin 10.000 Euro jährlich mehr als die GEW erklärt. Laut ThürKitaG werden pro Kind 0,0025 für Vor- und Nachbereitung sowie 0,005 für Leiterinnenanteil gewährt. Für die Vor- und Nachbereitung fordert die GEW eine Verdoppelung. Für die Leitungstätigkeit will die GEW eine Leiterin für jede Einrichtung ab 100 Kindern. Der erste Kostenanteil ist problemlos berechenbar. Der Zweite nicht, denn es gibt bereits über 200 Kitas mit einer Leiterin in Vollzeit, aber es gibt auch zahlreiche Einrichtungen mit weniger als 100 Kindern. Deshalb habe ich nur den ersten Teil berechnet und den zweiten grob geschätzt (ungewisse Kosten!) Für den ersten Teil: 79.460 Kinder (genau so viele sind es zur Zeit) x 0,0025 VZB (gemäß KitaG) = 198,65 VZB 198,65 VZB x 40.000 Euro Jahrespersonalkosten = 7,946 Millionen Euro jährlich Das bedeutet es würden für 3 Monate (wie die GEW jetzt argumentativ nachschiebt) 1,986 Millionen Euro benötigt. Hinzu würde noch die ungewisse Summe für die Leiterinnen kommen, für den zweiten Teil: wenn man der GEW-Berechnung folgen würde (also vor einer Verdoppelung der Leitungszeit ausgeht) müsste kalkuliert werden 79.460 Kinder x 0,005 VZ (gemäß KitaG) = 397,30 VZB 397,30 VZB x 40.000 Euro (die Jahrespersonalkosten einer Leiterin liegen sogar in der Regel bei 43.000 Euro) = 15,892 Mio. Euro Dies würde bei drei Monaten 3,97 Mio. Euro kosten. Zusammengefasst wären es für drei Monate 5,956 Millionen Euro und für ein Jahr 23,82 Millionen Euro Mehrkosten! Der Fehler der Berechnungen der GEW liegt auch darin, dass die Gewerkschaftler argumentativ die Teilzeitbeschäftigung der Erzieherinnen heran ziehen. Tatsache ist aber, dass bei der Personalbemessung in den Einrichtungen immer VZB zu Grunde gelegt werden. Darüber hinaus ist es falsch zu erklären das Land bezahle 31,6 Prozent der Personalkosten. Das Land bezahlt seit 2006 keine anteiligen Personalkosten mehr sondern Zuschüsse pro Kind. Schon gar nicht wie von der GEW behauptet, 100 Euro pro Kind/Monat für 79.000 Kinder in den Einrichtungen sondern:
  • 100 Euro für jedes Kind in Betreuung von 0-2 Jahre,
  • 150 Euro übergeleitetes Landeserziehungsgeld für jedes Kind zwischen 2-3 Jahren in Betreuung und
  • 100 Euro für jedes Kind zwischen 3-6,5 Jahren (egal ob in Betreuung oder nicht, d.h. da etwa 94 % Kitas besuchen etwa 105 -110 Euro je Kind in Betreuung).
Hinzu kommt die Investitionspauschale von 1000 Euro für jedes jährlich neugeborene Kind, sowie die Kosten für die Praktikantinnen. Soweit zu den Berechnungen. Ich hoffe sie sind nachvollziehbar. Ich biete den Kollegen der GEW gerne an diese Berechnungen auch einmal mit Ihnen gemeinsam vorzunehmen. Fazit: Ja, es bleibt dabei: Ich werbe für eine bessere Personalausstattung in den Kitas, insbesondere zur Umsetzung des Bildungsplanes und zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels für die Kinder unter 2 Jahren. Wir müssen darüber diskutieren wer diese Mehrbelastungen dann trägt. Nach meinem persönlichen Verständnis müssten sich sowohl das Land, als auch die Kommunen die mögliche Mehrkosten teilen. Und ich werbe dabei für seriöse Rechenbeispiele. Dazu gehört auch, dass die GEW nicht behauptet, das Land habe 35 Prozent der Landeszuschüsse gekürzt. Bei der von der GEW unterstellten 35 Prozent-Kürzung der Landeszuschüsse zwischen 1998 und 2008 und meiner dazu berechneten Summe einer Steigerung der Landesaufwendungen gibt es ja jetzt nun offensichtlich erfreulicherweise keinen Dissens mehr zwischen mir und der GEW. Allerdings steht es dann halt immer noch falsch in der GEW-Broschüre und auch in ihrer PM.  

PRESSEMITTEILUNG der GEW

Warum will die GEW Thüringen kurzfristig „nur“ 1,2 Millionen Euro vom Land für die Kindertagesstätten. Der Abgeordnete Michael Panse wirft der GEW in der tlz vom 07.10.2008 unseriöse Berechnungen vor und meint, dass die von der GEW geforderten 1,2 Mill Euro zur Verdopplung der Vor- und Nachbereitungszeit und der Zeit für Leitungstätigkeiten höchstens für einen Monat reichen. Leider versäumt es Herr Panse, wie eigentlich immer, etwas zur Notwendigkeit der Ausweitung dieser Zeiten zu sagen. Gerade die Einführung des Bildungsplanes erfordert eine qualifizierte und qualitätsorientierte Diskussion. Er verschweigt auch, dass die GEW fordert, die Zeiten für Vor- und Nachbereitung mittelfristig auf 20% der Arbeitszeit von Erzieherinnen festzusetzen. Darüber muss diskutiert werden, auch über die dann notwendige Finanzierung dieser Zeiten. Die GEW hat versäumt, in der Broschüre „Gebt uns mehr Zeit“ darzustellen, dass mit der kurzfristigen Forderung der Rest des Jahres 2008, nach Einführung des Bildungsplanes gemeint ist, also die Monate Oktober bis Dezember. Wie kommt die GEW nun auf die Zahl 1,2 Mill. Euro, die zusätzlich und kurzfristig vom Land gefordert werden?
  1. Laut ThürKitaG, § 14 „Personalausstattung“, Abs. (2) müssen bei der Personalbemessung „zusätzlich Stellenanteile für Leitungstätigkeit im Umfang von 0,005 Vollzeitbeschäftigten je Kind sowie für Vor- und Nachbereitung im Umfang von 0,0025 Vollzeitbeschäftigten je Kind“ berücksichtigt werden. Die GEW fordert kurzfristig eine Verdopplung dieses Schlüssels, d.h. 0,005 VZB + 0,0025 VZB = 0,0075 VZB werden zusätzlich pro Kind benötigt.
  2. Laut ThürKitaG, § 19 „Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung“ zahlt das Land 100,- € pro Kind und Monat an den Träger. Für die Überschlagsrechnung haben wir hier nicht weiter differenziert.
  3. Wir sind bei der Berechnung von 79.000 Kindern in den Einrichtungen ausgegangen, ohne die Altersgruppen weiter zu unterscheiden.
  4. Für das Gehalt einer Erzieherin haben wir 2500,-€/ Monat angesetzt. Damit sind Gehaltsschwankungen bei den verschiedenen Trägern und die Tatsache, das rund 50% der Erzieherinnen Teilzeit arbeiten, ausreichend berücksichtigt.
  5. Die GEW rechnet mit 10.000 Erzieherinnen, die derzeit im Dienst sind.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
  • Gehaltskosten im Monat: 10.000 Erz. × 2.500,-€ = 25.000.000,-€/ Monat
  • Zuschüsse des Landes: 79.000 Kinder × 100,-€ = 7.900.000,-€/ Monat
  • Das bedeutet, dass das Land 31,6% der Personalkosten bezahlt, denn 7,9 Mill. Sind 31,6% von 25 Mill..
  • Die GEW fordert 0,0075 VZB pro Kind mehr, d.h. 79.000 Kinder × 0,0075 VZB = 592,5 VZB insgesamt mehr
  • Davon werden 31,6% anteilig vom Land finanziert: 31,6% von 592,5 VZB = 187,23 VZB
  • Bei 2500 Euro pro VZB macht das 187,23 × 2.500,-€ = 468.075 €/ Monat, also in drei Monaten rund 1,5 Mill. Euro.
Fazit:
  1. So falsch liegt die GEW mit der Forderung, dass das Land noch kurzfristig, also für 2008 noch 1,2 Mill. Euro zusätzlich bereit stellt nicht.
  2. Richtig ist die Aussage von Herrn Panse, dass das nicht reichen wird, den Bildungsplan erfolgreich umsetzen zu können.
  3. Richtig ist auch die Aussage von Herrn Panse, dass man die Finanzierung klären muss und zwar ohne Anhebung der Elternbeiträge. Man erreicht das aber nicht, wenn die Neuregelung im Landtag so lange verschleppt wird, bis man hofft eine Wahlkampfgeschenk zu haben. Das ist aber offenbar die Taktik von Herrn Panse. Die Erzieherinnen brauchen mehr Zeit und das sehr schnell!
Richard Schaefer Referent für Öffentlichkeitsarbeit GEW Thüringen, Heinrich-Mann-Straße 22, 99096 Erfurt, Telefon: 0361 5 90 95 22, E-Mail: schaefer@gew-thueringen.de

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