Streit um Nichtraucherschutz geht in die nächste Runde

Dank Internet und Mobiltelefon drang die Kunde vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Gaststätten Ende Juli auch bis an meinen Urlaubort auf der Insel Hvar in Kroatien. Ähnlich hitzig wie die Temperaturen in Kroatien (tagsüber 36 Grad, Nachts immerhin noch 27 Grad), tobt seit dem wieder die Diskussion um gesetzliche Regelungen. Verkannt wird allerdings beim vorschnellen Jubel von Wirtschaftspolitikern und Raucherlobbyisten, dass das Urteil durchaus Interpretationsspielraum in zwei Richtungen bietet. Beklagt war vor dem Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung zwischen Ein-Raum- und Mehrraumgastronomie sowie Diskos hinsichtlich der Möglichkeiten zur Schaffung von Raucherräumen. Nach dem Urteil dürfen sich Gaststätten mit weniger als 75 Qutratmetern, ohne zubereitetes Speisenangebot und wenn Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird, zur Rauchergaststätte erklären. Die Landesgesetzgeber müssen bis zum 31.12.2009 ihre Landesgesetze anpassen. Bemerkenswert ist dabei jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen für zulässig hält. Die Schutzpflicht des Staats wird damit weit ausgedehnt. Für mich ist die eine Bestätigung useres Gruppenantrages vom Dezember letzten Jahres im Thüringer Landtag, der damals leider keine Mehrheit fand. Nach den öffentlichen Aussagen der verschiedenen Politiker der Landtagsfraktionen von CDU und SPD ist erneut eine heftige Diskussion zu erwarten. Ich werde als Gesundheits- und Sozialpolitiker auf einen weitestgehenden Nichtraucherschutz bestehen und einer Aufweichung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes nicht zustimmen. (Fortsetzung folgt!)

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