LINKE ziehen ohne Begründung ihren Antrag „Soziale Ungerechtigkeiten im Versorgungsrecht für Eisenbahner beenden“ zurück

Zurückgezogen haben die Linken ohne weitere Begründung ihren Antrag „Soziale Ungerechtigkeiten im Versorgungsrecht für Eisenbahner beenden“. Gefordert war darin, aus dem Erlösen der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG ein Abfindungsmodell von 312 Millionen Euro bereitzustellen. Genutzt werden soll das Geld, um alte Versorgungsansprüche von Reichsbahnern zu begleichen. Strittig zwischen Reichsbahnern und der Deutschen Bahn ist die alte Versorgungsverordnung der Deutschen Reichsbahn der DDR und den darin verankerten Steigerungsbeträgen. Mit ihrem Landtagsantrag erweckten die Linken den Eindruck dies sei ein politisch lösbares Problem. Ist es aber nicht. Mit dem geltenden Rentenrecht sind die Steigerungsbeträge nicht vereinbar. Abfindungsregelungen, wie von den Linken gefordert, sind Aufgabe der Tarifpartner. Seit geraumer Zeit laufen dazu Verhandlungen zwischen der Eisenbahnergewerkschaft Transnet und der DB AG. Selbst Vertreter der Eisenbahnergewerkschaft halten deshalb das Vorgehen der Linken für kontraproduktiv. Vielleicht haben die Linken im Thüringer Landtag dies nun auch erkannt und deshalb ihren Antrag zurückgezogen? Wahrscheinlicher aber ist, dass sie ihren Antrag nur deshalb zurückgezogen haben, weil die Teilprivatisierung der Bahn in weite Ferne gerückt ist. Nach Aussage von Bundesverkehrsminister Tiefensee, der mit der Privatisierung und den damit vereinbarten Provisionszahlungen so seine eigenen Probleme hat, steht eine Teilprivatisierung vor 2010 nun nicht mehr an. Falls über die dann zu erzielenden Finanzerlöse schon jetzt entschieden werden soll, wie es die Linken wollen, drängt sich ein Vergleich geradezu auf: Dann könnte man auch jetzt schon vereinbaren, dass im Falle der Auflösung der Linkspartei ihr Vermögen den SED-Opfern zufließt. Sachgerecht und überfällig wäre es in jedem Fall.

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