Differenzierte Regelsätze für Kinder entsprechen CDU-Forderung

Panse begrüßt familien- und kinderbezogene Leistungen des Konjunkturpakets

„Mit der Differenzierung der Regelsätze für Kinder nach dem Sozialgesetzbuch wird eine alte Forderung der CDU-Fraktion erfüllt.“ Darauf hat heute der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse, hingewiesen. Zukünftig sollen Kinder im Alter von sechs bis 13 jetzt 70 % des Eckregelsatzes erhalten. Panse begrüßte die familien- und kinderbezogenen Leistungen des zweiten Konjunkturpakets als Schritt in die richtige Richtung. Auch der geplante Kinderbonus von 100 EUR ist nach seinen Worten eine Leistung, „die bei den Familien unmittelbar ankommt und vor allem Eltern hilft, die mit dem Cent rechnen müssen“. Der CDU-Sozialpolitiker setzt sich bereits lange dafür ein, dass Kindern im Sozialrecht ein angemessener Regelsatz zugeordnet wird, der sich deutlicher am Alter und am tatsächlichen Bedarf orientiert. Wie Panse erläuterte, gab es bisher einen durchgängigen Regelsatz für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 60 %. Danach wurden 80 % gezahlt. „Das war nicht sachgerecht, denn mit steigendem Alter steigt auch der Aufwand für Kinder, was etwa im Unterhaltsrecht schon lange anerkannt ist“, so Panse. Wie er hinzufügte, ist die weitergehende Forderung, den Regelsatz für Kinder auf einen eigenständigen Warenkorb, damit jedoch noch nicht erfüllt. Für den Abgeordneten sind die Beschlüsse ein unmittelbar wirksamer Beitrag, „um insbesondere sozial und finanziell schwachen Familien gezielt unter die Arme zu greifen. Erfreulich ist auch, dass die SPD offenbar ihren Widerstand gegen direkte Leistungen an Familien und ihre einseitige Fixierung auf die Finanzierung von Strukturen aufgegeben hat“, sagte der Sozialexperte abschließend.

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