Eigene Regelleistungen für Kinder und Jugendliche überfällig

Sozialpolitiker Michael Panse sieht sich durch das Bundessozialgericht bestätigt

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, eigenständige Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im Sozialrecht festzusetzen. Das ist für Panse die logische Konsequenz aus der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel zu Regelleistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Ein eigener, am spezifischen Bedarf der Heranwachsenden orientierter und nach Altersstufen differenzierter Regelsatz entspricht nach Angaben des Sozialpolitikers einer alten Forderung des Sozialarbeitskreises der Fraktion. Das Gericht hält es für verfassungswidrig, die Grundsicherung für Kinder lediglich über einen Prozentanteil von der Regelleistung für Erwachsene zu definieren. Es moniert ferner, dass Kinder und Jugendliche von Empfängern der Grundsicherung einerseits und Sozialhilfe andererseits unterschiedlich behandelt und Altersstufen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Panse sieht sich in seiner Auffassung durch die Einschätzung des Kasseler Gerichts weitgehend bestätigt. Der Sozialpolitiker erinnerte zugleich daran, dass die Bundesregierung mit dem zweiten Konjunkturpaket bereits auf einen Teil der Einwände reagiert hat. „Mit dem Paket kommt bereits eine Altersdifferenzierung. Bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bleibt es bei 60 %, bis zum vollendeten 13. steigt der Satz auf dann 70 % und für Vierzehnjährige und Ältere werden wie bisher 80 % gezahlt. Jetzt sollte der Bundesgesetzgeber auch den zweiten Schritt gehen und die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche inhaltlich untermauern“, sagte Panse.

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