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Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt
mit Antwort des Oberbürgermeisters vom 06.04.2009
Neben den im Kindertagesstättenbedarfsplan aufgenommenen Tagespflegemüttern und der Anzahl der von ihnen betreuten Kinder gibt es in Erfurt mehrere Tagespflegemütter, die mit Zustimmung des Jugendamtes Kinder in Tagespflege betreuen.
Die Rechtsgrundlagen dafür werden im Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) beschrieben.
Im § 8 (3) ThürKitaG ist formuliert „Die Eignung von Tagespflegepersonen sowie das Vorhandensein der kindgerechten Räumlichkeiten prüft der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder eine von ihm beauftragte Stelle.“.
Mir sind mehrere Tagespflegemütter in Erfurt bekannt, die Kinder in Tagespflege betreuen, in einigen Fällen in Zusammenarbeit mit einer Kollegin, und dennoch keinerlei finanzielle Leistungen der Stadt erhalten. Entgegen den Regelungen im § 3 Abs. 4 ThürKitaG haben sie keine Vereinbarung mit der Stadt, die die Erstattung von Aufwendungen regelt.
Diese Tagespflegemütter rechnen ausschließlich mit den Eltern ihre Aufwendungen ab. Nach meiner Auffassung widerspricht dies dem ThürKitaG § 18 Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote.
Dort ist im Abs. 9 formuliert: „Wird eine geeignete Tagespflegeperson vermittelt oder eine selbstorganisierte Tagespflegeperson als geeignet und erforderlich anerkannt, gewährt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 2 SGB VIII, deren Höhe vom Landesjugendamt festgelegt wird.“
Nach § 19 (2) ThürKitaG erhält die Stadt Erfurt für jeden tatsächlich belegten Platz in Tagespflege eine Landespauschale in Höhe von 100 Euro.
Vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts und der gesetzlichen Rahmenbedingungen bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:
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sehr geehrter Herr Panse,
Sie haben mich zur Bürgerversammlung ins Rathaus eingeladen,dort ging es um einen KIndergartenplatz für meine Tochter dort wurde mir von Heer Winkelmann Hilfe zugesichert die sich aber nicht bestädigt.Es wurde immer gesagt er hätte keine Zeit und die zuständige Sachbearbeiterin für Kikaplätze hatte mit ihm Telefoniert dort hieß es nur ich sollte in 2 KIndergärten nachfragen wenn es da eine absage gebe,würde ich einen Kikaplatz auf denn Wiesenhügel bekommen.Da es aber in gegengesetzter Richtung meiner Wohnung und Lehrstelle liegt hat das mir nicht weiter geholfen.Ich bitte sie nochmals um hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrice Schwab