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Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung
mit Antwort des Oberbürgermeisters vom 31.08.2009
Bei der Erschließung des Wohngebiets „Zur Weinsteige“ in Bindersleben wurden zwei Zufahrtswege geplant, von denen bisher erst einer fertig gestellt ist. Der Investor der das Gebiet erschlossen hat ist inzwischen insolvent und damit nicht mehr in der Lage die Planungen umzusetzen. Das hat eine sehr unglückliche Verkehrssituation zur Folge, welche die Anwohner und ich als Problem sehen.
Der Sachstand im Bebauungsplangebiet BIN 137 Wohn- und Mischgebiet südlich der Binderslebener Landstraße “An der Weinsteige” stellt sich gegenwärtig folgendermaßen dar:
Im Jahr 1994 hat die Stadt mit dem Vorhabenträger einen Erschließungsvertrag zur Herstellung der öffentlichen Erschließung und Begrünung im gesamten Bebauungspiangebiet BIN 137 abgeschlossen. Durch die Insolvenz des Vertragspartners im Jahr 2007 wurde die Erschließung in verschiedenen Bauabschnitten nicht fertig gesteilt und in der Folge nicht wesentlich weiter geführt. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Vertreter der finanzierenden Bank versicherten ihr Interesse an der Weiterführung der Wohnbebauung und Erschließung. Durch den Insolvenzverwalter erfolgt weiterhin die Vermarktung von - allerdings nur erschlossenen - Baugrundstücken im Gebiet Die Stadtverwaltung führt regelmäßige Beratungen mit dem Insolvenzverwalter und der finanzierenden Bank durch. Die Verhandlungen zielen auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Erschließungsvertrag und im Besonderen auf die Übertragung der künftig öffentlichen Flächen an die Stadt Die Straßen im nicht fertig gestellten Bebauungsplangebiet BIN 137 werden durch die Anwohner und den öffentlichen Verkehr genutzt, befinden sich aber noch im Eigentum des insolventen Vorhabenträgers.
Zum aktuellen Stand teilten die Bank und der Insolvenzverwalter mit, dass erschlossene Grundstücke weiterhin vermarktet werden. Die Gläubigerbank ist auf Interessentensuche für die Weiterführung der Bebauung und Erschließung auf den Restflächen des Bebauungsplangebietes. Die möglichen Investoren werden nach Auskunft des Vertreters der Bank bis Ende August bzw. Anfang September 2009 ihre Erwerbsabsichten konkret vorstellen. Danach kann erst eine Entscheidung, gegebenenfalls nach Verhandlungen, getroffen werden. Im September 2009 soll voraussichtlich diese Entscheidung vorliegen.
In der gegenwärtigen Phase hält die Stadt an der im Bebauungsplan festgelegten Erschließungslösung fest. Eine Reduzierung der Verkehrsflächen ist nicht geplant; Wünsche des Investors zu Änderungen sind nur im Rahmen einer Bebauungspianänderung möglich.
Die Stadtverwaltung geht gegenwärtig davon aus, dass die Erschließung durch einen potentiellen Investor bzw. die finanzierende Bank Iinsolvenzverwalter weiter geführt bzw. fertig gestellt wird. Die hinterlegten Vertragssicherheiten können erst eingesetzt werden, wenn der Insolvenzverwalter erklärt, dass das Gebiet durch ihn nicht fertig gestellt werden kann. Dann wird die Stadt im Zuge einer Ersatzvornahme die öffentliche Erschließung übernehmen.
Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
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