Explosion bei den Kita-Sanierungskosten und offene Fragen zur Gebührensatzung

Bei der Beratung des nunmehr aktualisierten Kita-Sanierungsplanes für die Landeshauptstadt Erfurt wurde heute im Stadtrat deutlich, dass die Realisierung des Versprechens von Oberbürgermeister Bausewein, bis 2012 seien alle Kitas grundlegend saniert, in weite Ferne rückt. Für derzeit 48 Kita-Sanierungsprojekte werden nun 42,5 Millionen Euro benötigt. Für drei weitere Projekte können die exakten Kosten noch nicht beziffert werden (Moritz-Kita, Frienstedt und Studentenwerk geschätzt 3,8 Mio). Vor zwei Jahren waren Stadtrat, Jugendhilfeausschuss und Oberbürgermeister Bausewein noch davon ausgegangen, dass 32 Millionen Euro benötigt würden. Trotz Finanzierungszuschüssen von Land und Bund konnte dieser Berg nicht abgebaut werden sondern ist im Gegenteil explosionsartig angestiegen. Vorgesehen ist nun in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils 10 Millionen Euro zu investieren und für 2013 bleibt ein Rest von 11,3 Millionen Euro übrig. Aufgehen wird diese Rechnung wohl nur in der Theorie. Nicht kalkuliert ist dabei, ob in den bis dahin unsanierten Einrichtungen der Investitionsbedarf weiter ansteigt und wie die Stadt auf eine angekündigte Ausweitung des Rechtsanspruchs reagieren wird. Der dann steigende Bedarf ist mit den bestehenden Kapazitäten nicht abzudecken. Der Kita-Sanierungsplan wurde vom Stadtrat heute beschlossen, ob er umgesetzt wird hängt von den Haushaltsberatungen ab. Ein weiteres interessantes Detail wurde bei der Beantwortung einer Stadtratsanfrage von mir zur geplanten neuen Gebührensatzung bekannt. Richtig weiter gekommen ist die Stadt dabei noch nicht, mehrere Normenkontrollverfahren gegen die Stadt laufen und auch bei den freien Trägern gibt es dazu bereits rechtliche Auseinandersetzung. Die AWO hat als großer Kita-Träger darauf reagiert und heute den Eltern eines bei ihnen betreuten Kindes mitgeteilt, dass weiterhin die alte niedrigere Gebühr berechnet werde. Offensichtlich hält auch die AWO die abenteuerlich hohen Kitagebühren der Kommune für rechtlich nicht durchsetzbar. Fragwürdig erscheint aber demgegenüber, dass die Stadt die freien Träger gedrängt hat diese Satzung zu übernehmen. Mehrere Träger sind mit dem Prozessrisiko allein gelassen worden. Ob die Stadt der AWO auf Grund gesonderter Absprachen die Mindereinnahmen ausgleicht vermochte heute niemand zu beantworten. Eine Klärung dazu wird es wohl erst im nächsten Jugendhilfeausschuss geben.

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