Kinderschutz gestärkt – Gesetz zu Vorsorgeuntersuchungen bewährt sich

TK Tagung (1)
Mit der Sozialausschussvorsitzenden Beate Meißner im Gespräch
Vor über einem Jahr, im Dezember 2008, haben wir im Thüringer Landtag ein Gesetz zur Steigerung der Teilnahmequoten an Früherkennungsuntersuchungen. Vor dem Hintergrund zahlreicher öffentlich gewordener Fälle von Kindesmisshandlungen und dass rund zehn Prozent der Eltern Vorsorgeuntersuchungen nicht nutzten, hatte die CDU dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Eine angestrebte bundeseinheitliche Regelung wurde von Bund zu dieser Zeit nicht gewollt und den Ländern die Zuständigkeit zugeschoben. Die damalige Diskussion um das Gesetz war dann im Landtag durchaus sehr intensiv und die beiden Oppositionsfraktionen brachten vielfältige Bedenken in die Debatte ein. Von unverhälnismäßigem Verwaltungsaufwand war die Rede, kommunale Belastungen wurden beklagt und eine Zuordnung der Zuständigkeit zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gefordert. Heute zog die Techniker Krankenkasse im Erfurter Ursulinenkloster mit Fachexperten ein Zwischenfazit. An der Diskussion habe ich mich sehr gerne beteiligt, war das Gesetz von 2008 doch mein „Baby“. Thüringen hat sich für ein höchstmögliches Mass an Verbindlichkeit entschieden. Das bedeutet eine Koppelung an den Bezug des Landeserziehungsgeldes, ein zweimaliges Einladungswesen und eine Information an das zuständige Jugendamt wenn eine Reaktion der Eltern ausbleibt. Dr. Rolf Bergmann, Leiter des Vorsorgezentrums in Bad Langensalza, erläuterte das Verfahren, welches seit drei Monaten, genau seit dem 6.11.2009, Anwendung findet. Rund 9.300 Thüringer Eltern werden monatlich angeschrieben und an bevorstehende Vorsorgeuntersuchungen erinnert. Daraufhin suchen rund 50 Eltern täglich (also bis zu 1.000 im Monat) telefonisch Rat beim Vorsorgezentrum und werden beraten. 50 Prozent der Eltern reagieren sehr positiv, nur 20 Prozent ablehnend. Lediglich 29 Eltern mussten im Dezember und 22 im Januar ein zweites Mal gemahnt werden. 7 Eltern wurden letztlich den Jugendämtern gemeldet. Dies bedeutet bei den meisten Eltern reicht die Erinnerung und Erklärung zur Notwendigkeit, dies ist eine gute Nachricht!  Frau Dr. Monika Niehaus, Ärztin für Kinder und Jugendmedizin, konnte Entwarnung für den ursprünglich befürchteten Verwaltungsaufwand geben. Die wöchentlichen Benachrichtigungen durch die Kinderärzte sind zu bewältigen und letztlich freuen sich Ärzte und Kassen über alle Eltern die die Untersuchungsmöglichkeiten nutzen. Rene Deutschendorf vom Erfurter Jugendamt erläuterte das folgende Verfahren. Betroffene Eltern würden direkt angerufen und ihnen ein Beratungsgespräch angeboten. Alle 31 Mitarbeiterinnen des ASD sind in dieses Verfahren involviert. Falls weitere Hinweise zu den familien im Jugendamt aktenkundig sind werden mögliche Gefährdungsstufen für das Kindeswohl nach einem Ampelsystem bewertet. Genau dies war und ist die Intension des § 8a im SGB VIII.
TK Tagung (2)
Podiumsrunde
Zwei Anregungen aus der Runde werden sicherlich aufgegriffen werden. Beate Meißner, Vorsitzende des Sozialauschusses im Thüringer Landtag, regte erneut eine bundeseinheitliche Regelung an und setzt Hoffnungen auf das kinderschutzgesetz welches Familienministerin Köhler angekündigt hat. Guido Dressel, Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen, ging auf die Kritik ein, dass die Kassen nach Ablauf der Untersuchungsfristen die Kosten nicht mehr targen. Hier sollte ein Gespräch der Kassen auf KV-Ebene Abhilfe schaffen. Die Tagung hat darüber hinaus wichtige handelnde Akteure miteinander vernetzt und dies ist ein wichtiger Baustein beim Kinderschutz. Eine Fortsetzung soll es geben, wenn längerfristig belastbarere Daten vorliegen.

2 Gedanken zu „Kinderschutz gestärkt – Gesetz zu Vorsorgeuntersuchungen bewährt sich“

  1. Kinderschutz? Nein! Was hier so angepriesen wird, ist nichts anderes als eine Diskriminierung aller Eltern. In Wirklichkeit geht es nicht um Kinderschutz, sondern darum, Eltern zu ängstigen und zu verunsichern. Unglaublich, wie Familien überwacht und ausspinoniert werden. In Deutschland ist kein „normales“ Familienleben mehr denkbar. Ich frage mich: „Soll den Deutschen das Kinderkriegen abgewöhnt werden?“ Denn wer bei diesen totalitären Überwachungsstaat noch Kinder in die Welt setzen will, muss wissen, dass sein Familienglück ständig in Gefahr ist. Die Inobhutnahmen nehmen ständig zu. Familien werden willkürlich zerstört.
    Was hier passiert, hat mit einem freiheitlichen-demokratischen Staat nichts mehr gemeinsam. Den Menschen wird ihre Freiheit entzogen.
    Eltern werden massenweise grundlos verdächtigt. Unschuldigen Kindern werden die Eltern genommen. Das ist eine nicht wieder gutmachende Kindesschädigung! Wer sich daran beteiligt, muss zur Rechenschaft gezogen werden.
    Christa Bauer-Mulaku

  2. Sehr geehrte Frau Bauer-Mulaku, ich teile Ihre Meinung nicht. Die Früherkennungsuntersuchungen sollen Entwicklungsdefizite erkennen und Eltern wichtige Hinweise zur Entwicklung ihrer Kinder geben. Wer die U versäumt, weil er sie vergisst ist dankbar für einen Hinweis und eine Erinnerung. Wer meint, dies nicht zu brauchen, sollte am besten selbst Kinderarzt sein. Und wer seine Kinder mutwillig diesen Untersuchungen entzieht hat einen Kontrollblick des Jugendamtes verdient, im SGB VII ist dies klar geregelt.
    Leider sind uns allen die Fälle von Kindeswohlgefährdungen und Kindesmisshandlungen gegenwärtig.
    Ihr Vergleich mit einem totalitären Überwachungsstaat ist unangemessen. Ich habe leider vor über 20 Jahren eine totalitären Überwachungstaat erlebt, dies war etwas ganz anderes.

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