Anhörung zum Kita-Gesetz im Landtag

Neubau Kita Rasselbande
Auch für die Kinder der "Rasselbande" verbessert sich die Betreuungssituation mit dem neuen KitaG
Im Thüringer Landtag fand gestern die Anhörung zum neuen Kita-Gesetz statt. Beraten wurden dabei die Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen von CDU/SPD sowie Die Linke/Bündnis90/Die Grünen. Der letztere ist im wesentlichen der Gesetzentwurf des Trägerkreises Volksbegehren, für den derzeit noch Unterschriften gesammelt werden. Mit großem Interesse habe ich mir die vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen angesehen und dabei festgestellt, dass die Anregungen zum Teil sehr widersprüchlich ausfallen und zum Teil auch konsequent Lobbyismus aus Sicht des jeweils Anzuhörenden betreiben. Die GEW und der DGB forderte ursprünglich eine Mindestbetreuungszeit von 12 Stunden, ohne auch nur mit einem Halbsatz darauf einzugehen, ob dies für die Kinder gut ist. Ich habe Verständnis dafür, dass insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarfsgerechte Angebote vorgehalten werden müssen, aber dies lässt der Gesetzentwurf von CDU und SPD ausdrücklich zu. DBG und GEW müssen sich aber fragen lassen, ob sie nicht Öffnungszeiten mit Betreuungszeiten verwechseln. Fachlich fundierter erscheint hingegen die Stellungnahme der Liga. Insbesondere die Anregungen zu den Kindern mit besonderem (Förder)bedarf halte ich für diskussionswürdig und auch eine deutlichere Positionierung zugunsten der freien Träger. In den meisten Kommunen hat sich der Vorrang freier Träger gemäß §4 SGB VIII noch nicht herumgesprochen, dies wird nicht zuletzt an der Vergütung überdeutlich. Offene Türen rennt die Liga bei mir mit ihrer Argumentation zu den Essenskosten ein. Die Liga regt an, diese zum Bestandteil der Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung zu machen und somit zu den Elterngebühren zu rechnen. Dies entspricht diversen Rechtsgutachten und auch Urteilen des Bundessozialgerichts.  Ganz klar, bei einer Ganztagsbetreuung gehört die Verpflegung dazu. Bei sozial gestaffelten Gebühren kann dies dann auch Berücksichtigung finden. Allerdings habe ich Zweifel, ob sich die Koalition von CDU und SPD zu diesem Sprung hinreißen lassen wird.   Auf ein nicht unerhebliches Problem hat (wohl unfreiwillig) der Kommunale Arbeitgeberverband hingewiesen. Seiner Stellungnahme fügte er eine Berechnung der Personalkosten von Erzieherinnen und Leiterinnen bei. Daraus wird ersichtlich, bei den Kommunen sind die Mehrzahl der Erzieherinnen in der Entgeltgruppe S6 (Endstufe) bei 2.864 Euro (ohne Jahressonderzahlung und Arbeitgeberanteile). Leiterinnen liegen in der Regel bei S10 bis S13 also 2.956 bis 3.271 Euro (alles Brutto, bei Vollzeit). Ich gönne den Erzieherinnen ausdrücklich eine leistungsgerechte Entlohnung und verstehe, dass die durchschnittliche Personalkostenbelastung für die Kommunen bei ihrem Personal damit bei rund 44.652 Euro/jährlich liegt. Das Land geht demgegenüber bei seinen Berechnungen von 38.000 bis 40.000 Euro aus. Hier wird aber auch das Dilemma deutlich. 70 Prozent der Einrichtungen in Thüringen sind in freier Trägerschaft. Deren Mitarbeiterinnen erhalten durchschnittlich 200 bis 300 Euro weniger als kommunale Bedienstete. Hier muss dringend angesetzt werden, sonst werden die freien Träger zuallererst erhebliche Personalprobleme bekommen. Passend dazu wirbt gerade heute die Stadt Erfurt im Amtsblatt um Erzieher/innen für Kitas (32 Wochenstunden Bewertung S6 TVöD). Mir ist schon klar wie schwierig, da die Werbung um gutes Personal für freie Träger wird. Ein durchaus ernstes Thema, dem wir uns auch im Jugendhilfeausschuss und Stadtrat stellen müssen. Die jetzt vorgesehene Personalerhöhung ist gut und richtig, aber die Fachkräfte müssen auch da sein! Geschmunzelt habe ich dann aber noch über den Nachsatz der Stellenausschreibung im Erfurter Amtsblatt: „Die Stadt Erfurt will ihren Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Frauen leisten und fordert Frauen deshalb nachdrücklich zur Bewerbung auf.“ Wann ist denn die Gleichstellung in Kitas erreicht? Nahezu 100 Prozent des pädagogischen Personals sind Erzieherinnen! Von den Einrichtungen werden händeringend männliche Erzieher gesucht! Stoff für eine Stadtratsanfrage 😉 Thema: „Aktive Gleichstellungspolitik“.   Zwei weitere Punkte werden am Rande des KitaG weiter für Diskussionen sorgen. Der Streit um das Landeserziehungsgeld geht weiter. Insbesondere die Gewerkschaften wollen dies für alle Eltern, egal ob die Kinder die Kita nutzen oder nicht. Dies halte ich für falsch. Schließlich werden die Kitas hoch subventioniert und Grundgesetz und Verfassung gebietet es Eltern, die Kinder in häuslicher Gemeinschaft erziehen und betreuen anzuerkennen und zu fördern. Für die CDU sind deshalb Änderungen oder gar die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes nicht verhandelbar, dies erklären wir seit Jahren! Den Elterngebühren sollte nach meiner Meinung bei der nächsten Beratung im Sozialauschuss noch einmal Beachtung geschenkt werden. Ich werbe nach wie vor für eine prozentuale Höchstbegrenzung. Ausartungen wie in Erfurt (Höchstbetrag Kita 280 Euro und Krippe 560 Euro) sowie aktuell gerade in Marksuhl (355 Euro und für auswärtige Kinder gar 710 Euro) sind irrsinnig und den Eltern nicht zu vermitteln. Es kann nicht bei den Eltern abgeladen werden es in aufwändigen Gerichtsverfahren vor Ort klären zu lassen ob solche Summen gemäß KitaG „angemessen“ sind. Mit unserem sozialpolitischen Sprecher Christian Gumbrecht werde ich das KitaG in der kommenden Woche noch einmal erne gbesprechen und die Anhörung auswerten. In jedem Fall sind die Grundzüge des Gesetzentwurfes von CDU und SPD richtig. Und die unsachlichen Anwürfe der Linken dazu nicht hilfreich. Wenn sich gerade jetzt Frau Jung von den Linken zur ungeklärten Finanzsituation der kommunalen Beteiligung äußert und bei Erhöhung von Elternbeiträgen auf das Land weist, lässt mich dies sehr an der Redlichkeit des Gesetzentwurfes der Linken/Bündniss90/Grünen zweifeln. Dieser hätte Mehrbelastungen für die Kommunen von 40 bis 60 Millionen Euro gebracht und keinesfalls den Kommunen alle Mehrkosten ihres Wunschkonzerts ersetzt. Kultusminister Matschie hat gestern erneut erklärt es gäbe keine Mehrbelastungen für die Kommunen mit dem KitaG von CDU und SPD. Daran wird er sich messen lassen (müssen).

Ein Gedanke zu „Anhörung zum Kita-Gesetz im Landtag“

  1. In den Verhandlungen um die Kindertagesstättenstruktur und deren Finanzierung sind mehrere verschiedene Interessengruppen zu berücksichtigen. Es wird immer wichtiger, nicht nur Interessen zu berücksichtigen, sondern Haltungen zu bewahren. In diesem Sinne, danke für Ihr Votum im Interesse der Kinder.
    Interessen haben
    a) die Kommunen, die ihre Beteiligung begrenzen wollen/müssen, aber gerne möglichst viele junge Einwohner in ihren Reihen hätten
    b) das Land, das durch mehr Transparenz den Mitteleinsatz optimieren will
    c) die Träger, die betriebswirtschaftliche Nöte und Ziele haben
    d) die Eltern, die preiswerte und flexible Angebote wollen
    e) die Kinder, die eines Tages eine Verfassungsinitiative starten werden mit dem Ziel, ein Umgangsrecht mit ihren Eltern zu erstreiten.

    Danke für Ihren Einsatz
    M.W.

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