Anspruch und Realität – Neues KitaG in Thüringen und Erfurt

Rathaus
Ungewohnte Töne aus dem Erfurter Rathaus
Seit dem 1. August gilt das vom Landtag beschlossene neue Kita-Gesetz in Thüringen. Wesentliche Eckpunkte sind der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes, das Landeserziehungsgeld im Anschluß an das Bundeselterngeld und vor allem deutlich verbesserte Personalschlüssel in den Kita-Gruppen. Das Land trägt die Mehrkosten zu 100 Prozent – eigentlich könnten die Eltern zufrieden sein. In Erfurt können die Eltern dies nicht, denn das KitaG wird nur teilweise umgesetzt. Die in der kommenden Woche im Jugendhilfeausschuß zur Beratung anstehenden Vorlagen des Jugendamtes machen dies überdeutlich. Entsetzt hat mich zudem die Einstellung unseres Oberbürgermeisters und des zuständigen Fachdezernats zum neuen KitaG. Da sich sowohl Oberbürgermeister Bausewein (SPD) als auch Sozialbeigeordnete Thierbach (Linke) für das Kita-Volksbegehren massiv einegsetzt haben, enttäuscht es nun um so mehr, dass sie bei der Umsetzung nun so schwächeln. Beraten wird am kommenden Mittwoch in öffentlicher Sitzung unter anderem über die Kita-Bedarfsplanung 2010/2011 nach Maßgabe des neuen Gesetzes (Tagesordnungspunkt 6.2.). Errechnet hat das Jugendamt dabei: „Insgesamt werden in Erfurt zusätzlich 103 VbE gegenüber dem bisherigen Personalbestand in den Kindertageseinrichtungen benötigt…. Zu welchem Zeitpunkt die vollständige Besetzung erreicht ist, kann erst im Laufe des nächsten Jahres gesagt werden.“ (Zitat aus der Drucksache 1206/10 des Jugendamtes). Im Klartext heißt dies jedoch, das Jugendamt plant sogar nur 91 VbE im Bedarfsplan für 2010/2011 mehr (882,09 VbE stehen im Plan 2010/2011 (Drucksache 1059/10) statt 791,23 VbE 2009/2010 – warum werden die anderen zwölf unterschlagen???), kann aber noch nicht einmal für diese Stellen sagen, wann und ob die Erzieherinnen irgendwann auch eingestellt werden. Warum in Erfurt im Gegensatz zur Aussage des Kultusministeriums „jede Stelle in Thüringen kann mit Fachkräften besetzt werden“ anders ist, wird bei der Beantwortung einer Stadtratsanfrage von mir zur Entlohnung der Erzieherinnen deutlich, die als nachfolgender Tagesordnungspunkt am Mittwoch (TOP 7.1.) aufgerufen wird. Da erklärt das Jugendamt, dass in Erfurt grundsätzlich Erzieherinnen nur für 32-Wochenstunden-Stellen eingestellt werden. Keiner einzigen  Erzieherin wurde bis jetzt eine Vollzeitstelle angeboten und daran soll sich auch zukünftig nichts ändern „Es ist aus pädagogischer und organisatorischer Sicht  zu keiner Zeit erwogen worden, die Erzieherinnen und Erzieher des Jugendamtes wieder „Vollzeit“ arbeiten zu lassen.“ (Zitat) und somit werden „auch künftig nur Stellen mit 32 Wochenstunden ausgeschrieben.“. Mit organisatorischer Sicht meint die Stadt vor allem finanzielle Fragen und Teilzeitstellen lassen sich nun mal leichter hin und herschieben. Die Frage ist nur, ob dies im Interesse der Erzieherinnen  ist! Dass eine junge ausgebildete Erzieherin auch gerne in Vollzeit und nicht nur zu 3/4 arbeiten möchte und wir deshalb in Erfurt nicht genügend Erzieherinnen finden, überrascht mich nicht, aber dem Jugend- und Personalamt scheint dies völlig egal. Solange nicht genug Erzieherinnen da sind hat man ja immer die passende Ausrede, warum die Personalschlüssel des neuen Gesetzes (noch) nicht umgesetzt werden. Beim Oberbürgermeister, der Beigeordneten und dem Jugendamtsleiter stimmt aber auch die Grundeinstellung zum neuen Gesetz nicht. Unter TOP 7.2. steht am Mittwoch der Bericht zum neuen Kita-Gesetz an. Der Bericht, autorisiert vom OB, Berichterstatterin Beigeordnete Tamara Thierbach, erarbeitet in Verantwortung des Jugendamtsleiters Hans Winklmann, enthält Aussagen die überhaupt nicht zu den Sonntagsreden zur Kinderförderung passen. Alle Parteien haben um eine Absenkung des Betreuungsrechtsanspruchs gerungen. Im neuen KitaG steht der Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag, die Linkspartei fordert in Wahlkampfreden sogar den Betreuungsrechtsanspruch ab Geburt. Im Bericht zum neuen KitaG schrieben Bausewein, Thierbach und Winklmann völlig entgegengesetzt zum Rechtsanspruch ab einem Jahr: „Mit Blick darauf, dass Eltern in der heutigen Zeit gezwungen sind, Kinderbetreuung beruflichen Zwängen unterzuordnen, kann diese Regelung verstanden werden. Als Interessenvertretung von Kindern müssen solche Bestimmungen jedoch kritisch betrachtet werden. In Abwägung welche Werte (Kindeswohl versus Berufstätigkeit) Vorrang haben, kann die Antwort nur zugunsten von Kindeswohl ausfallen.“ (Zitat). Eine solche Aussage ist ja wohl der Hammer! Außer Christa Müller (Lafontaine) hat dies noch keine Linke so artikuliert, denn gemeint ist damit, Kinder sind in der frühkindlichen Entwicklung am besten gemäß Kindeswohl zu Hause und nicht in einer Einrichtung aufgehoben! Kaum ein konservativer Politiker könnte sich erlauben, so etwas öffentlich zu sagen! Noch heftiger wird es im nächsten Absatz. Da wird Arbeitslosen, Hausfrauen und Hartz IV-Empfängern quasi der Rechtsanspruch auf die gesetzlich formulierte Ganztagsbetreuung bis zu 10 Stunden in Frage gestellt mit den Worten: “ Meines Erachtens ist dies vor allem dann nicht im Interesse des Kindes, wenn z.B. Eltern ohne Berufstätigkeit zu Hause sind und das Kind 10 Stunden in einer Krippe betreuen lassen.“ (Zitat). Ob diese Position die vereinzelte Meinung von Bausewein, Thierbach und Winklmann ist, oder ob zwischenzeitlich sich die Auffassung der Linken und der SPD zum Thema so deutlich gewandelt hat, werden wir kommenden Mittwoch erfragen. Es bleibt der fade Beigeschmack, dass in Erfurt das neue KitaG nicht ab dem 1. August umgesetzt wird, weil die Stellungnahme mit der Aussage endet: „Trotzdem wird es auch in Erfurt in nächster Zeit noch dazu kommen, dass Kinder im Alter von 1-2 Jahren keinen Platz in einer Einrichtung finden.“ (Zitat). Die Personalaufstockung wird aus dem beschriebenen Personalmangel und der Arbeitszeitverkürzung des vorhandenen Personals auch nicht überall stattfinden. In der TLZ vom heutigen Samstag erklärt Kultusminister Matschie „1.500 neue Stellen für Erzieherinnen seinen geschaffen und von den Trägern besetzt worden. Engpässe seien ihm nicht bekannt.“. In Weimar, Jena und Bad Berka freut sich die AWO zu Recht über ihr neues Personal. In Erfurt wird sich das Thema wohl noch einige Zeit halten, vielleicht kann das Kultusministerium bei der Erfurter Genossen mal mit Durchführungshinweisen helfen…

5 Gedanken zu „Anspruch und Realität – Neues KitaG in Thüringen und Erfurt“

  1. na, Michael, in Erfurt gingen die Uhren immer schon ein wenig anders. So hatten wir vom Volksbegehren uns das nicht vorgestellt.
    Vor allem das mit der Begrenzung auf 32 Wochenstunden. Wenn die Erzieherin selbst nicht mehr will, nun gut. Aber schon überhaupt nicht mehr anbieten?!
    Und bei Arbeitslosen zu sagen, was brauchen die einen Rechtsanspruch, die sind doch eh‘ zu Hause, halte ich für kurzsichtig. Gerade bezogen auf deren Kinder habe ich den Standpunkt vertreten, die brauchen die Gelegenheit, auch mal eine andere Umgebung zu erleben. Wäre ja schön, wenn die Eltern die notgedrungen freie Zeit für eine optimale Förderung ihrer Kinder nutzen würden – allein, ich fürchte, die Realität ist eine andere.

  2. @ Hans-Arno Bei der Diksussion zum Volksbegehren waren wir nicht immer einer Meinung, wollten aber vor allem wirksame Verbesserungen für die Eltern. Jetzt sind wir bei der Beurteilung der Lage in Erfurt einer Meinung und werden hoffentlich unseren Jugendamtsleiter noch zum „jagen tragen“.

  3. „Die Personalaufstockung wird aus dem beschriebenen Personalmangel und der Arbeitszeitverkürzung des vorhandenen Personals auch nicht überall stattfinden.“ Diese und ähnliche Aussagen lassen die Frage aufkommen, wie man mit gesetzlichen Vorschriften umgeht. Was viele Verantwortlich scheinbar nicht wahrhaben wollen: Es gibt keine Spielräume mehr. Das Gesetz schreibt die Anhebung des Personalschlüssels, wie auch vieler anderer Neuerungen z.B. der Rechtsanspruch auf Betreuung ab einem Jahr, vor. Jede Zuwiederhandlung ist ein Rechtsverstoß.
    Allerdings frage ich mich seit dem Entwurf des Thüringer KiTaGesetzes, ob man nicht vor der Beschließung des Selben die Fragen der Umsetzung und Finanzierung hätte klären sollen. Es wird wohl viele Strafen hageln, wenn ab 1.1.2011 die Gemeinden in Thüringen nicht in der Lage sind, die Vorgaben zu erfüllen :-(.

    Gruß aus dem Wartburgkreis

    Gabi

  4. @ Gabi Ja, das stimmt leider. Die entsprechende Verordnung ist gerade erst fertig geworden. Allerdings denke ich, ganz unvorbereitet dürfte das ganze die Gemeinden und Träger nicht treffen. Sowohl die Absenkung des Rechtsanspruchs, als auch die Erhöhung des Betreuungsschlüssels wurde schon lange diskutiert und auch von den Kommunen gefordert – zumal es das Land komplett bezahlt! Rechtsverstösse sind es zunächst noch nicht, da es gesetzlich geregelte Übergangsfristen gibt (deren Ausnutzung allerdings begründet werden muss).

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