Zugangsbeschränkungen reduziert

CDU-Fraktionschef Panse: „Residenzpflicht für Asylbewerber darf kein Hindernis für Gottesdienstteilnahme sein“ Im Rahmen der Planung des Besuch des Papstes Ende September wurde an die CDU-Fraktion die Frage herangetragen, inwiefern Asylbewerber ohne Zugang zur Eucharistiefeier auf dem Erfurter Domplatz auch außerhalb des für sie geltenden Residenzbereiches Erfurt unkompliziert und unbürokratisch am Gottesdienst mit dem Papst in Etzelsbach teilnehmen können. Grundsätzlich sind Asylbewerber in Thüringen durch die Residenzpflicht an den Landkreis gebunden. Nach Gesprächen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael Panse mit Vertretern der Stadt Erfurt und des Innenministeriums konnten hierzu bestehende Fragen geklärt und Probleme ausgeräumt werden. Michael Panse erklärt dazu: „Die Residenzpflicht darf kein Hindernis für die freie Teilnahme am Papstgottesdienst und auch kein Hindernis für die individuelle Glaubensausübung sein. Mit der Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung hat die Landeregierung im Mai dieses Jahres zwar eine Erweiterung der Gebiete beschlossen, in denen sich Asylbewerber ohne gesonderte Erlaubnis vorübergehend aufhalten dürfen. Allerdings betrifft dies in der Regel nur die Umlandkreise. Sowohl die Stadt Erfurt, als auch das Thüringer Innenministerium haben mir nun auf Nachfrage erklärt, dass zur Teilnahme an der Marienvesper in Etzelsbach einfache Genehmigungen unkompliziert erteilt werden. Die jeweils zuständige Ausländerbehörde ist hierfür der Ansprechpartner. Dieses Verfahren kann nach Aussage des Thüringer Innenministeriums auch in den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten so angewandt werden. Ich bin froh über diese unkomplizierte Lösung. Da Anmeldungen für die Marienvesper in Etzelsbach im Internet unter http://www.papst-in-deutschland.de immer noch möglich sind, hoffe ich dass viele Gläubige dies nutzen.“

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