Multifunktionsarena in der Diskussion oder einfach nur „Zoff ums Stadion“

"Zoff ums Stadion"
"Zoff ums Stadion"
Seit letzten Sommer ist der Umbau des Erfurter Steigerwaldstadions in eine Multifunktionsarena in der Diskussion. Die CDU hat sich damals schon für den Umbau ausgesprochen aber nicht für einen Blankoscheck. Es gab einen klaren und mit breiter Mehrheit gefassten Stadtratsbeschluss, der sich grundsätzlich für den 27 Millionen teuren Umbau aussprach, aber auch eine ganze Menge an noch notwendigen Arbeitsaufträgen an die Stadtveraltung verteilte. Die CDU-Fraktion hat diesen Beschluss damals in wesentlichen Punkten formuliert und dabei bleibt es für uns auch! Vor der Einreichung des Fördermittelantrags sollte der Stadtrat unter anderem über ein Betreiber-, Umfeld-, ÖPNV-, Sicherheits- und Parkplatzkonzept beraten und abstimmen. Nachdem der ursprünglich avisierte Zeitpunkt hierfür im November verstrichen war, signalisierte die Stadtverwaltung dafür noch Zeit bis etwa März zu benötigen. Allerdings ist nun heftig Bewegung in die Diskussion gekommen, seit der Thüringer Wirtschaftsminister angekündigt hat, den Fördermittelantrag spätestens bis Ende Januar haben zu wollen (woher die Eile kommt hat er bis jetzt noch nicht erklärt). Auf Nachfrage der Thüringer Allgemeinen habe ich erklärt, dass für die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat nicht der zweite Schritt vor dem ersten Schritt gemacht werden kann und gestern kam dann ein umfangreicher Artikel zu dem Thema in der TA auf das Titelblatt. Im Rahmen einer ursprünglich für den 1. Februar vom Oberbürgermeister geplanten Sonderstadtratssitzung kann nach unserer Auffassung noch keine Entscheidung getroffen werden, weil die entscheidungsrelevanten Unterlagen noch fehlen. Allerdings „eskaliert nicht der Streit“ sondern es gibt noch etliche offene Fragen, die natürlich mit den Konzepten noch beantwortet werden können. Aber erst danach ist die abschließende Entscheidung möglich – diese Position haben in der Vergangenheit auch die anderen Fraktionen im Stadtrat vertreten. Mit dieser Position stellen wir nicht den Stadionumbau grundsätzlich in Frage, sondern wir beharren darauf, dass die mit einander vereinbarten Schritte eingehalten werden. Dass wir uns keine Stadion-Pleite leisten können ist sicher unstrittig und deshalb ist es berechtigt, offene Fragen anzusprechen und Antworten einzufordern. Dies ist kein „Zoff ums Stadion“, wie es heute die BILD titelte und auch kein „Parteien-Gezänk um Stadien“ wie die TLZ heute die Diskussion überschrieb. Es geht darum, ein langfristiges Konzept im Stadtrat zu beraten und zu beschließen. Wenn dieses tragfähige und überzeugende Konzept da ist, wird die CDU-Fraktion für den Stadionumbau stimmen. Nachfolgend der Wortlaut des Stadtratsbeschlusses:

Beschluss des Erfurter Stadtrats am 6. Juli 2011

Bau der Multifunktionsarena               Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 6

01 Der Stadtrat befürwortet grundsätzlich den Umbau des Steigerwaldstadions in eine multifunktionale und polyvalente Veranstaltungsstätte (Multifunktionsarena) als Basiseinrichtung der touristischen Infrastruktur für eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen (u.a. Konzerte, Musiktheater, Ausstellungen, Firmen- und Produktveranstaltungen, Freilichtkino, Tagungen, sportliche Nutzungen im Fußball und Leichtathletik sowie sonstige Nutzungen).

02 Dem Stadtrat ist dazu vor Einreichung des Fördermittelantrags ein Betreiber- und Nutzungskonzept zur Abstimmung vorzulegen. Dieses Konzept soll sowohl ein Sicherheits-konzept für Großveranstaltungen als auch die Absicherung des ÖPNV enthalten. In diesem Konzept sind Aussagen zu treffen, welche neuen überregionalen Angebote unterbreitet werden, um negative Auswirkungen auf vergleichbare Einrichtungen, wie z.B. die Messe zu vermeiden. Im Konzept ist dazustellen, dass die umgebaute Multifunktionsarena den technisch aktuellsten und zugleich wirtschaftlichsten Anforderungen an Energie-, Ressourcennutzungs- und Betriebskosteneffizienz genügt.

03 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung und weiteren möglichen Zuwendungsgebern Verhandlungen aufzunehmen, um schnellstmöglich ggf. bestehende förderrechtliche Fragen zu klären und eine verbindliche Förderzusage zu erhalten.

04 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Antrag zur Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), so umgesetzt wird, dass der Stadt Erfurt in den Folgejahren keine Rückzahlungsverpflichtungen entstehen.

05 Der Mitleistungsanteil für das Vorhaben Multifunktionsarena aus dem städtischen Haushalt oder dem Wirtschaftsplan des Erfurter Sportbetriebs wird mit maximal netto 4,8 Mio. € beziffert und darf nicht zu Lasten der anderen Sportstätten, der Schulen, der Kindergärten und Schulsporthallen in die Haushalte eingeordnet werden.

Voraussetzung dafür, dass der Eigenanteil für die Durchführung des Bauvorhabens eingesetzt wird, sind a) die Bereitstellung von Fördermitteln für das Gesamtprojekt in der durch die Landesregierung angekündigten Größenordnung und b) ein förderunschädliches und nachhaltig wirtschaftlich umsetzbares Betreibungskonzept, durch das sich der städtische Zuschussbedarf für die Nutzung des Areals Steigerwaldstadion nicht erhöht. Dieses Konzept ist dem Stadtrat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.10.2011, vorzulegen.

06 Bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung müssen die laufenden Betriebskosten für die Multifunktionsarena dargestellt werden. Gleichzeitig soll die Nutzung und Wirkung alternativer und erneuerbarer Energien zur Senkung der Betriebskosten untersucht und aufgezeigt werden.

07 Die im Zusammenhang notwendig werdenden Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere der Ausbau der Südeinfahrt, die Schaffung von Parkflächen, der Abriss der Schalenhalle die Umgestaltung des Stadionumfeldes und der Schutz der Wohngebiete im Umfeld des Stadions sind in das Gesamtprojekt zu integrieren, bezüglich der Planungs- und Erstellungskosten zu beziffern und umzusetzen.

08 Der Stadtrat ist über den Projektfortschritt quartalsweise zu informieren.

09 Die Durchführung des Gesamtprojektes ( Ziffern 1 – 8 ) steht unter dem Vorbehalt der Schaffung der haushalterischen Voraussetzungen.

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