Fachtag „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“

Auf ausgesprochen großes Interesse stieß gestern der Fachtag der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. zum Thema „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“. Gut 90 Teilnehmer waren der Einladung in die Bildungsstätte St. Martin gefolgt zu einem Thema, welches vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Menschen mit Pflegebedarf, bzw. Demenzkranken zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Sozialministerin Heike Taubert verwies ebenso wie die Erfurter Amtsärztin Dr. Peter auf die aktuellen Zahlen. 1,3 Millionen Demenzkranke gibt es in Deutschland, rund 40.000 in Thüringen und rund 3.200 in Erfurt. 2/3 von ihnen befinden sich in der sogenannten Angehörigenpflege und da steigt die Bedeutung von Wohngruppenkonzepten. 42 Demenz-WGs gibt es in Thüringen, die meisten in Jena (allein 12), aber auch in Suhl, dem Saale-Orla-Kreis und Weimar. Kaum Angebote gibt es hingegen in Nordthüringen und in Erfurt. Margot Arendt, Vorsitzende der Alzheimer Gesellschaft Thüringen, erläuterte, dass lediglich 7 Prozent der befragten älteren Menschen im Pflegefall in ein Heim wollen. Stattdessen präferieren Männer überwiegend das häusliche Umfeld und Frauen häufiger Wohngemeinschaften. Werner Futterlieb von der Alzheimer Gesellschaft Brandenburg verwies darauf, dass es sich grundsätzlich nicht unterscheidet, was ältere Menschen und Menschen mit Demenz brauchen. Im Mittelpunkt soll das Gefühl stehen gebraucht zu werden. Menschen mit Demenz müssen gut ausdiagnostiziert werden und sie brauchen professionelle Pflegebegleiter. Den Rahmen in Thüringen soll dazu für den baulichen Bereich das Wohn- und Teilhabegesetz bilden, wie Dieter Schnellbach vom TMSFG erklärte. 21.578 Pflegeheimplätze gab es per 1. Oktober 2012 in Thüringen. Über 78.000 Pflegebedürftige gibt es und insofern sind die 42 Demenz-WGs nur ein sehr kleiner Teil, der Betreuungs- und Pflegelandschaft. Die Landesförderung für diesen Bereich ist mit 300.000 Euro zu verzeichnen und die Pflegekassen geben noch einmal die gleiche Summe hinzu. Perspektivisch soll das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz helfen. Seit dem 1.11.2012 ist es in Kraft. Bärbel Schmidt von der AOK Plus erläuterte die einzelnen Paragrafen. Bis zu 10.000 Euro können gefördert werden, wenn Pflege-WG entstehen und Wohnungsumbauten notwendig sind. Mehrere gelungene Einzelbeispiele präsentierten sich gestern Nachmittag und machten Mut, dass sich in diesem Bereich mehr entwickelt. Bei der Podiumsdiskussion konnte ich gemeinsam mit den anderen Referenten eine Lanze für die Position brechen, dass das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eine wichtiger Schritt nach vorne ist. Aber wir wissen auch, dass jede Mehrleistung auch finanziert werden muss. Derzeit reicht die Anpassung des Beitragssatzes nur bis 2015. Es gibt Mehrleistungen in allen Pflegestufen insbesondere für die ambulante Pflege, aber es muss auch noch mehr passieren. Der Thüringer Pflegepakt wurde von der Sozialministerin, von Pflegekassen, der Liga und der kommunalen Seite unterschrieben. Diese Absichtserklärung muss nun mit Leben gefüllt werden. Ein großes Dankeschön an Doreen Seidler von der Alzheimer Gesellschaft, die mit ihrem team die gestrige gelungene Fachtagung organisiert hat. Bereits kommende Woche werde ich wieder aktiv dabei sein, wenn wir ein Erfurter Netzwerk Demenz gründen. Nachfolgend der Text vom Pflegepakt:   Thüringer Pflegepakt Eine Initiative von: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V. Thüringischer Landkreistag e.V. LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. AOK PLUS IKK classic BKK Landesverband Mitte Knappschaft Bahn See vdek – Verband der Ersatzkassen e.V.   Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen, wirtschaftlich angemessenen Pflegeversorgung in Thüringen und zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen verfolgen Landesregierung, Leistungserbringer und Kostenträger partnerschaftlich folgende Ziele: Höhere gesellschaftliche Akzeptanz – Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Das Maß der Menschlichkeit einer Gesellschaft bemisst sich auch und vor allem am Umgang mit von Krankheit und Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen. Die Sicherung einer guten Pflege ist ein wichtiger gesellschaftlicher Wert – und Pflege hat ihren Wert. Dementsprechend gilt es, die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Die Bürger und Bürgerinnen des Freistaats werden mittels einer breit angelegten Imagekampagne für die Komplexität und den gesellschaftlichen Wert der Pflege sensibilisiert und über die verbesserten Rahmenbedingungen in der Pflege informiert. Bessere Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege Die Vertrags– und Vergütungsverhandlungen erfolgen entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierbei pflegen die Vereinbarungspartner einen fairen und partnerschaftlichen Umgang mit dem Ziel, gemeinsam zügige und ausgewogene Lösungen zu finden. Ziel sind wirtschaftlich angemessene Pflegevergütungen, um so steigenden Personalkosten in der Pflege Rechnung zu tragen. Es wird angestrebt, dass die Pflegevergütungen signifikant und schrittweise erhöht werden, um die Abwanderung von Pflegefachkräften zu vermeiden. Dazu ist ein konkurrenzfähiges Lohnniveau notwendig, um gegenüber anderen Regionen und Branchen bestehen zu können. Angestrebt werden tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse und eine den qualitativen und organisatorischen Erfordernissen der Einrichtungen und Dienste sowie den Interessen der Beschäftigten entsprechende Erhöhung des Anteils der Vollbeschäftigungsverhältnisse, weiterhin die Reduzierung der befristeten Beschäftigungsverhältnisse und des Einsatzes von Leiharbeit. Weitere wichtige Ziele sind die Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen sowie die für den Einsatz älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderliche spezifische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung und Qualifizierung Die Gewährleistung einer angemessenen Ausbildungsvergütung, die Förderung des dritten Umschulungsjahres, die Übernahme des Schulgeldes für alle Umschülerinnen und Umschüler, die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, ein intensiverer Einsatz von Fachkräften einschließlich der erforderlichen Freistellung in der Praxisausbildung, die bedarfsgerechte Unterstützung der Auszubildenden in der theoretischen Ausbildung sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die Weiterbildung von Hilfskräften zu Fachkräften und die Förderung Benachteiligter sollen für attraktivere Ausbildungsbedingungen sorgen. Durch attraktivere Beschäftigungsbedingungen soll die Abwanderung der Fachkräfte in andere Regionen und Branchen verhindert werden. Die Unterzeichner des Pflegepaktes unterstützen aktiv alle Ansätze zur Verbesserung des Bildes der Pflege in der Öffentlichkeit. Hierzu dienen insbesondere umfassende Informationen in den Schulen über das Berufsbild, um für die Vorteile der Ausübung des Berufs in Thüringen, insbesondere auch bei jungen Männern, zu werben. Die Bereitstellung von entsprechenden Praktikumsangeboten in den Einrichtungen und Diensten flankieren diese Maßnahme entsprechend. Die Unterzeichnenden vereinbaren, die zuvor benannten Zielstellungen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zu realisieren und die dafür notwendigen Ressourcen frei zu setzen, um auch künftig eine qualitativ hochwertige Pflege im Freistaat Thüringen gewährleisten zu können. Erfurt, den 7. November 2012

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