Generationenbeauftragter Panse zum zentralen Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung benannt

Sozialministerin Heike Taubert (SPD): „Schutz vor Diskriminierung noch stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen“ Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat nach der Kabinettssitzung über die Benennung eines zentralen Ansprechpartners für das Thema Antidiskriminierung informiert. Die Landesregierung hatte am Vormittag dem Vorschlag der Thüringer Sozialministerin zugestimmt, das Büro des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, als Ansprechpartner zu benennen. Heike Taubert sagte: „Wir müssen uns noch stärker gegen Diskriminierung engagieren und entsprechende Benachteiligungen auf allen Ebenen bekämpfen. Wir müssen uns gegen jede Form der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität positionieren. Ein zentraler Ansprechpartner im Freistaat ist nötig, um den Schutz vor Diskriminierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe noch stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen.“ Michael Panse sagte: „In meiner bisherigen Arbeit gab es bereits viele inhaltliche Berührungspunkte, etwa beim Thema Altersdiskriminierung. Meine Hauptaufgabe als Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung sehe ich in der Aufklärung über die Rechte Betroffener und der Vermittlung von Beratung für Betroffene. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit mit Organisationen und Verbänden zum Schutz vor Diskriminierung und mit Organisationen Betroffener, etwa mit Selbsthilfegruppen. Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, dieses Angebot rege zu nutzen.“ Laut Thüringer Sozialministerium sind für die Erfüllung der Aufgaben nach Erfahrungen anderer vergleichbarer Ansprechstellen Mittel in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr erforderlich. Die Bereitstellung dieser Mittel wurde über einen abgestimmten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit dem Beschluss des Landeshaushaltes in der vergangenen Woche ermöglicht. Hintergrund: Im Jahr 2006 wurde durch den Deutschen Bundestag das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Es wendet sich gegen Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

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