Gleichstellung, Gleichberechtigung, Gleichbehandlung

Eigentlich wäre es wahrscheinlich kein großes mediales Thema. In der kommenden Woche soll der Thüringer Landtag das Gleichstellungsgesetz beschließen. In dieser Woche hat es der Gleichstellungsausschuß im Landtag abschließend beraten und eigentlich wollen es alle. Allerdings liegt der Teufel mal wieder im Detail und in dem Fall an der kleinen, aber nich unbedeutenden Frage, ob auch Männer Gleichstellungsbeauftragte werden dürfen. Dies stand ursprünglich im Gestetzentwurf nicht drin, wurde aber durch einen Änderungsantrag von CDU und SPD eingebracht. CDU und SPD hatten sich geeinigt dies zusammen mit dem Klagerecht aufzunehmen. Die FDP forderte dies schon zuvor und Linke und Grüne sind strikt dagegen. Soweit ein ganz normaler Vorgang. Dieses Gesetz ist das erste Gesetz, welches auch im Onlineforum des Landtags mit den Bürgern diskutiert wurde. Dort war die Mehrheit für die Passage, dass Männer auch Gleichstellungsbeauftragte werden sollen können. Neben Linken und Grünen sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Landesfrauenrat strikt gegen diese Passage und wollen kommende Woche auch dagegen demontrieren. In Zeiten, wo sonst nicht so viel politisch passiert, ist dies auch sofort ein großes mediales Thema, allerdings ist auch in den Zeitungskommentaren kein klarer Trend erkennbar und so sucht sich jeder den Kommentar aus, der ihm am besten gefällt. Ganz klar – mir gefällt der heutige Kommentar in der OTZ dazu am besten. Gleichstellung, Gleichberechtigung und Gleichbehandlung betont in der öffentlichen Diskussion jeder sehr gerne als das Ziel. Wenn es aber darauf ankommt, gibt es viele Gründe die dagegen vorgebracht werden. Mit meinem neuen zusätzlichen beruflichen Aufgabenfeld als Ansprechpartner für Thema Antidiskriminiserung bin ich gegen jede Form von Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschreibt seit 2006 den rechtlichen Rahmen dazu. Es wird wohl eine große Herausforderung bleiben das AGG bekannt zu machen. Neu ist das Thema aber nicht. Gleichstellungsgesetze gibt es in vielen Bundesländern schon lange. Das aktuelle Thüringer Gleichstellungsgesetz stammt aus dem Jahr 1998. In Sachsen-Anhalt gibt es seit 1997 das Frauenfördergesetz und darin ist geregelt, dass nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können. Diese Passage diente 1997 dazu den damals einzigen männlichen Gleichstelltungsbeauftragten des Landes aus dem Amt zu bringen. Seit 1994 ist Lutz Blumeyer im Landkreis Börde Gleichstellungsbeauftragter. Er ist es bis heute. Seine Wiederbestellung war damals allerdings ein Politikum und löste einen heftigen Streit aus. Elke Schilling, von 1994 bis 1998 Staatsekretärin für Frauenpolitik, kämpfte vergebens um seine Abberufung. Soweit sind wir in Thüringen nicht. Es gibt (noch) keinen Gleichstellungsbeauftragten und wenn es einmal einen gegen wird, wird er sicherlich für wegen seiner Qualifikation gewählt werden. Die Diskussion dazu wird sicher auch weiter geführt werden, wenn der Landtag nächste Woche das Gesetz beschließt.  Artikel in der TA Artikel in der OTZ Artikel in der Welt    

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