12 Thüringer Projekte im Bundes-Förderprogramm „Anlaufstellen für ältere Menschen

“ Generationenbeauftragter Michael Panse: „Gute Thüringer Vorbereitungsarbeit“ Der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen und Ansprechpartner für Antidiskriminierung, Michael Panse, hat das erfolgreiche Abschneiden von 12 Thüringer Projekten im Interessenbekundungsverfahren zum Förderprogramm „Anlaufstellen für ältere Menschen“ begrüßt. Der Generationenbeauftragte hatte im letzten Jahr zur Teilnahme aufgerufen und Thüringer Antragssteller beraten. Michael Panse sagte: „Angesichts des demografischen Wandels, der starken Zunahme des älteren Anteils der Bevölkerung, ist eine breite Palette auch von niedrigschwelligen Angeboten der sozialen Infrastruktur erforderlich. Zu bestehenden Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern sind die ‚Anlaufstellen für ältere Menschen‘ eine sehr gute Ergänzung. Ich sehe die aktuelle Auswahlentscheidung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Würdigung für die gute Vorbereitungsarbeit in Thüringen.“  Erfolgreich im Interessenbekundungsverfahren waren bei den baulichen Umsetzungsprojekten: – die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt, – die AWO AJS gGmbH in Erfurt, – der Kreisverband Saale/Orla des DRK mit einem Projekt in Schleiz, – das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, bei den nicht baulichen Umsetzungsprojekten: – das Mehrgenerationenhaus der LIFT gGmbH Nordhausen, – das Seniorenbüro Wartburgkreis des Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes, – das Kompetenz- und Beratungszentrum (KBZ) beim Schutzbundes der Senioren und Vorruheständler Thüringen e.V. in Erfurt, – die Stadt Altenburg, – das Mehrgenerationenhaus in Rudolstadt, bei den Konzeptentwicklungen: – das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, – die Stadt Roßleben und – die Stadt Weimar. Hintergrund: Älteren Menschen soll mit den „Anlaufstellen für ältere Menschen“ im vertrauten Wohnumfeld Hilfe und Unterstützung geboten werden, um selbst-ständig und selbstbestimmt leben zu können. Es wird dabei an vorhandene Strukturen und Angebote bestehender Einrichtungen, wie Nachbarschafts-zentren, Pflegestützpunkte und Mehrgenerationenhäuser, angeknüpft. Für Umsetzungsprojekte können Träger oder Kommunen 2013 oder 2014 Mittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro aus dem Bundesaltenplan oder bis zu 30.000 Euro aus dem Bautitel erhalten. Für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Konzepten können Landkreise sowie kreisfreie und kreisangehörige Städte und Gemeinden in 2013/2014 einmalig bis zu 10.000 Euro pro Konzept erhalten. Im darauf folgenden Jahr können sie sich mit ihrem erarbeiteten Konzept ebenfalls für die Förderung eines Umsetzungsprojektes bewerben. Weitere Informationen im Internet unter: http://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/anlaufstellen-aeltere-menschen.html

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