Intensive Sprachförderung für Flüchtlingskinder nötig

Der Ansprechpartner für Antidiskriminierung des Freistaats Thüringen, Michael Panse, hat anlässlich des heutigen Expertentreffens „Diskriminierung im Bildungsbereich – Einrichtung von Beschwerdestellen in Schulen und Hochschulen“ in Berlin eine intensive Sprachförderung für Flüchtlingskinder gefordert. Nach Ansicht Panses sollte auch in der Lehrer- und Erzieherinnenausbildung noch stärker dafür sensibilisiert werden, dass verhindert wird, dass Kinder und Jugendliche beim Zugang zur Bildung und bei Übergängen im Bildungsweg diskriminiert werden. Michael Panse: „Dass es sinnvoll ist, über das Thema Diskriminierung im Bildungsbereich mit Vertretern aus den Bundesländern zu sprechen, ergibt sich schon allein aus der föderalen Zuständigkeit der Bundesländer für die Bildungspolitik. Von den Beschwerden über Diskriminierung, die ich bisher erhielt, betrafen rund 30 Prozent den Bildungsbereich. Ein besonderes Problem ergibt sich für Kinder und Jugendliche, die neu nach Deutschland gekommen sind, aus der Verpflichtung nach drei Monaten die Schule zu besuchen, ohne die dafür erforderlichen Sprachkenntnisse zu besitzen. Sie können so keinen Anschluss gewinnen und die Schule nur ohne oder mit sehr schlechtem Abschluss verlassen. Für Flüchtlingskinder ist eine intensive Sprachförderung nötig. Für Kinder mit Behinderungen sind besonders bauliche Hürden vielfach ein Problem. Hier sind die Kommunen gefordert. So ist in Erfurt nur jede zehnte Kita barrierefrei, an den Schulen sieht es vielfach nicht besser aus. Beim Thema Ansprechpartner können wir im Schulbereich in Thüringen auf ein gut ausgebautes System von Vertrauenslehrern verweisen. Bei der Empfehlung des Berichts, Instanzen zur Thematik Antidiskriminierung und Diversity an Hochschulen zu schaffen, eingebettet in eine Gesamtkonzept zum Thema, sehe ich hingegen noch einigen Handlungsbedarf an Thüringer Hochschulen. Darüber hinaus hoffe ich, dass viele der Anregungen des Berichts in Thüringen aufgegriffen werden können. Auf kommunaler Ebene habe ich die letzten Monate unter anderem dazu genutzt, eine Bestandsaufnahme der Ansprechpartner zum Thema Antidiskriminierung zu machen. Die dabei festgestellte breite und vielfältige Landschaft mit 114 Ansprechpartnern verlangt nach einer besseren Vernetzung. Daher werde ich die kommunalen Beauftragten zu einem Vernetzungstreffen am 12. November 2013 nach Erfurt einladen, um Erfahrungen auszutauschen und darüber zu sprechen, wie die Arbeit der für Antidiskriminierung Zuständigen im Interesse der Betroffenen noch besser auf einander abgestimmt werden kann.“ Hintergrund: Dem Expertentreffen „Diskriminierung im Bildungsbereich – Einrichtung von Beschwerdestellen in Schulen und Hochschulen“ in Berlin ging die Veröffentlichung des rund 450-seitigen Zweiten Gemeinsamen Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben“ voran. Von den von der Bundesstelle Antidiskriminierung erfassten Anfragen zu Diskriminierungen im Bildungsbereich beziehen sich 39 Prozent auf die ethnische Herkunft und 29 Prozent auf das Thema Behinderung. Zunehmend sind auch Probleme hinsichtlich des Themas der „sozialen Herkunft“ zu verzeichnen, obwohl dies im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bisher nicht als besonderes Diskriminierungsmerkmal erfasst wird.

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