CDU-Fraktion zur abgesagten Stadtratssitzung

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat weist die Schuldzuweisungen der Erfurter SPD im Zusammenhang mit der vom Oberbürgermeister abgesagten Stadtratssitzung scharf zurück. Während der Fraktionsvorsitzende Michael Panse in einem klärenden Gespräch mit dem Oberbürgermeister Andreas Bausewein am Mittwochnachmittag (29. Januar 2014) Irritationen ausräumen konnte und der Oberbürgermeister die Verantwortung für die Absage der Stadtratssitzung übernommen hat, scheint die Kommunikation unter den Erfurter SPD-Genossen offensichtlich stark verbesserungsbedürftig zu sein. CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Panse erklärt: „.Die Behauptung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, es ginge der CDU in diesem Zusammenhang der abgesagten Stadtratssitzung um ein Postengeschiebe, ist nicht nur falsch, sondern insbesondere gegenüber der, von der CDU vorgeschlagenen Kandidatin Margarete Hentsch in höchstem Maße respektlos. Die CDU-Fraktion war, entgegen der Aussagen der SPD, zudem selbstverständlich dazu bereit, den besagten Tagesordnungspunkt in Dringlichkeit auf die Tagesordnung der für den 29. Januar 2014 abgesagten Stadtratssitzung setzen zu lassen, wenn im Laufe des gestrigen Tages eine rechtsverbindliche Erklärung seitens des Rechtsamtes bzw. der Kommunalaufsicht vorgelegen hätte, damit unter diesen Voraussetzungen der Einladungsfehler des Oberbürgermeisters zu ‚heilen’ gewesen wäre. Diese verbindliche Erklärung konnte niemand im Hauptausschuss abgeben. Es war zudem offensichtlich, dass insbesondere die Vertreter von Rot-Rot-Grün sich abschließend auch nicht sicher waren, ob eine solche verbindliche Erklärung im Laufe des Mittwochs zu geben wäre. Dies führte schlussendlich zur vorsorglichen Absage der Stadtratssitzung durch den Oberbürgermeister.“ Die CDU-Fraktion bleibt weiterhin bei der Forderung nach einer rechtlichen Würdigung der Angelegenheit hinsichtlich der Absage der Stadtratssitzung, um letztlich Klarheit für alle Beteiligten zu erlangen. Sachliche Hintergründe: Für die Erstellung der Tagesordnung für die Sitzungen des Erfurter Stadtrates ist die „Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seine Ausschüsse“ relevant: http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/1/1410.pdf Besonders im Zusammenhang der Absage der Stadtratssitzung am 29.01.2014 waren die §§ 4 und 5 von maßgeblicher Bedeutung. In § 4 Absatz 2 heißt es: In die Tagesordnung sind Angelegenheiten aufzunehmen, die dem Oberbürgermeister schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung vorgelegt werden, es sei denn, dass nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Die besagte Angelegenheit der CDU-Fraktion lag entsprechend vor. Im letzten Satz des § 5 Absatz 1 heißt es weiter: Wenn der Stadtrat nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, darf die Sitzung nicht stattfinden. Da der besagte Tagesordnungspunkt, der von der CDU-Fraktion im Sinne von § 4 Absatz 2 beantragt wurde, jedoch auf der Tagesordnung fehlte, konnte auch nicht von einer ordnungsgemäßen Einberufung ausgegangen werden. Ob eine „Heilung“ des formellen Fehlers durch die einvernehmliche Bestätigung einer Dringlichkeitsvorlage in der Stadtratssitzung durch die Fraktion hätte geregelt werden können, erscheint vor diesem Hintergrund fraglich. Zur Dringlichkeit von Tagesordnungspunkten hält § 4 Absatz 3 fest: Die vom Oberbürgermeister festgesetzte Tagesordnung kann durch Beschluss des Stadtrates erweitert werden, wenn sie in einer nicht öffentlichen Sitzung zu behandeln sind, alle nach § 35 Abs. 2 ThürKO zu ladenden Personen anwesend und mit der Behandlung einverstanden sind oder bei Dringlichkeit der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder die Behandlung eines Beratungsgegenstandes beschließt. Dringlich ist eine Angelegenheit, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Stadt aufgeschoben werden kann. Mit Blick auf den letzten Satz dieses Absatzes wäre die Dringlichkeitsbegründung der Angelegenheit als Kompromiss oder „Heilung“ zu hinterfragen gewesen.

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