Erster Ländertag zu Antidiskriminierung

 
Die Teilnehmer des Ländertreffens
Absicht, in Thüringen eine Antidiskriminierungsstelle zu schaffen, ist positives Signal Der Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung, Michael Panse, hat heute über den ersten „Ländertag Antidiskriminierung“ in Berlin informiert. Das Arbeitstreffen dient auf dem Gebiet der Antidiskriminierung insbesondere der Netzwerkarbeit, den Bemühungen um das Angebot von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie der Verbesserung von Beratungsmöglichkeiten. Michael Panse sagte: „Solche Treffen sind für die Intensivierung der Vernetzung der Antidiskriminierungsarbeit der Länder und des Bundes enorm wichtig und helfen allen Beteiligten, die Interessen der von Diskriminierung Betroffenen noch besser zu vertreten. Ich erwarte daher auch, dass es nicht bei dieser ersten Veranstaltung bleibt, sondern es der Auftakt zu einer regelmäßigen Reihe von Treffen war.“ Die Gastgeberin, Staatssekretärin Barbara Loth, der die Berliner Antidiskriminierungsstelle als Stabsstelle zugeordnet ist, wies darauf hin, dass die Durchsetzung eines effektiven Diskriminierungsschutzes für den sozialen Zusammenhalt existenziell wichtig sei. „Die deutsche Gesellschaft zeichnet sich durch Vielfalt aus. Die Anerkennung dieser Vielfalt sowie die Förderung eines wertschätzenden, toleranten Miteinanders sind zentrale politische Leitbilder einer demokratischen Gesellschaft. Umso besorgniserregender sind jüngste gesellschaftliche Entwicklungen“, sagte Barbara Loth. Erst drei Länder, außer Berlin noch Hessen und Schleswig-Holstein, verfügen über reguläre Antidiskriminierungsstellen. Dass in Thüringen nun laut Koalitionsvertrag und in konsequenter Umsetzung der vor zwei Jahren unterzeichneten Erklärung der „Koalition gegen Diskriminierung“ ebenfalls eine Antidiskriminierungsstelle geschaffen werden soll, um die Antidiskriminierungsarbeit weiter zu intensivieren und zu stärken, wurde laut Panse von den Vertretern der anderen Bundesländer und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einmütig begrüßt. Hintergrund: Wichtige Grundlage für die Arbeit der Antidiskriminierungsstellen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG), das Betroffenen rechtlichen Diskriminierungsschutz bietet. Bei der Etablierung eines Beratungs- und Hilfesystems kooperieren Antidiskriminierungsstellen mit zivilgesellschaftlichen Trägern. Ihre Erfahrungen zeigen aber auch, dass für eine selbstverständliche Kultur der Wertschätzung und Gleichbehandlung von Vielfalt, noch viel zu tun bleibt. Der erste Ländertag zu Antidiskriminierung fand auf Einladung des Landes Berlin, das als erstes Bundesland 2007 eine Antidiskriminierungsstelle gründete, am 12. und 13. Februar 2015 statt. Erstmals trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von 12 Bundesländern und besprachen Möglichkeiten der intensiveren Zusammenarbeit im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit.

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