Verwaltung soll zügig die Berechnung der Elterngebühren klären

Zurück gewiesen hat die CDU Stadtratsfraktion den Versuch, den freien Trägern die Schuld an der unterschiedlichen Praxis der Berechnung der Kita-Gebühren zuzuschieben. Tatsache ist, dass derzeit die Erfurter Stadtverwaltung nicht in Lage ist, die Gebührenberechnung vorzunehmen. Bei der Beschlussfassung zur einheitlichen Entgeltordnung hatte die CDU Stadtratsfraktion bereits darauf hingewiesen, dass das komplizierte Berechnungsverfahren zu Schwierigkeiten führen könne. CDU Fraktionsvorsitzender Michael Panse erklärt dazu: „Bei der Beschlussfassung der einheitlichen Entgeltordnung gab es seitens des Jugendamtes die verbindliche Zusage, dass die Gebührenberechnung für die freien Träger auf Wunsch vorgenommen wird. Tatsache ist jedoch, dass die Stadtverwaltung bis zum heutigen Tag noch nicht in der Lage ist die Gebührenberechnung vorzunehmen. Selbst die endgültigen Bescheide für die Hortgebühren, die nach einem ähnlichen Verfahren von den gleichen Mitarbeitern berechnet werden, können immer noch nicht für alle Eltern erstellt werden. Auch bei der Berechnung der Elterngebühren für die Kindertagespflege und in einigen kommunalen Kitas sowie Krippen kommt die Stadtverwaltung derzeit nicht nach. Der Jugendamtsleiter hat bereits Ende vergangenen Jahres angekündigt, dass die AWO, als größter Träger von Erfurter Kindertageseinrichtungen, die Einführung der neuen Entgeltordnung bis auf weiteres aussetzen wird. Welche finanziellen Auswirkungen dies auf das System der Kita-Finanzierung in Erfurt hat, kann die Verwaltung bis heute nicht erklären.“ Der jugendpolitische Sprecher der CDU Stadtratsfraktion Dominik Kordon ergänzt dazu: „Es ist unredlich den ‘schwarzen Peter‘ für die komplizierte Berechnung der Kita-Entgelte den freien Trägern zuzuschieben. Nicht die freien Träger ‘ignorieren‘ die einheitliche Entgeltordnung, sondern die Stadt kommt mit der Berechnung nicht nach. Wir erwarten, dass die Erfurter Stadtverwaltung verbindlich erklärt, ab welchem Zeitpunkt sie die Berechnungen vornehmen kann. Eine rückwirkende Inkraftsetzung der Entgeltordnung kann nach Auffassung der CDU bei den freien Trägern aber auch bei der Kindertagespflege nicht vorgenommen werden. Das verzögerte Inkrafttreten der Entgeltordnung kann zu Einnahmeverlusten für den städtischen Haushalt bei den Gebühren für die Kindertagespflege führen. Bei den Kita-Entgelten kann dies hingegen dazu führen, dass die Eltern nicht, wie bei der Beschlussfassung der Entgeltordnung erklärt, entlastet werden.“

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