Michael Panse Reden zum Nachlesen
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16.12.2015 Redebeitrag zur Stadtrats-Drucksache 2807/15
Die vorläufige Haushaltsführung zu Beginn eines neuen Jahres ist in der Landeshauptstadt Erfurt zu einer traurigen Konstante geworden. Seit 2010 beendet die Diskussion um Kürzungen das Jahr und ab Januar spüren die Bürgerinnen und Bürger die damit einhergehenden Einschränkungen.
Genauso lange scheint es aber weder den Oberbürgermeister noch die ihn tragenden Faktionen wirklich zu stören – anders lässt sich die unterlassene Hilfeleistung am krankenden Haushalt der Stadt nicht erklären.
In jeder Haushaltsdiskussion und bei jedem Vorwort zum Haushalt hat nicht nur die CDU-Stadtratsfraktion auf die bestehenden Defizite hingewiesen, sondern auch die Finanzbeigeordnete hat dies mit zunehmender Deutlichkeit getan. Die Ursachen des Desasters sind bekannt. Drei Kernprobleme führen zum aktuellen Haushaltsdrama, welches die Finanzbeigeordnete gestern im Finanzausschuss mit einer Lücke von aktuell 46 Millionen Euro beziffert hat.
Heute reden wir deshalb über eine Lage „die noch nie so ernst“ war (Zitat Drucksache 2807/15). Wir reden darüber auch, weil es keine Rücklage mehr gibt und die Gebührenschraube bis ans Ende gedreht wurde. Investitionen sind zudem bis auf wenige Maßnahmen nicht mehr getätigt worden.
„Es kann bei objektiver Beurteilung der Lage nicht eingeschätzt werden, wann eine ausgeglichene Haushaltssatzung 2016 vorgelegt werden kann“ (DS 2807/15).
Ich habe im Sommer bei der Beratung zum Haushalt 2015 bereits gesagt: Rot-Rot-Grün trägt die Verantwortung dafür, wenn mit dem nächsten Haushalt ein Haushaltssicherungskonzept mit drastischen Einschnitten beschlossen werden muss. Im §53a der Thüringer Kommunalordnung steht, wann ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist.
1. die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit in zwei der drei dem laufenden Jahr vorangegangenen Haushaltsjahre oder in zwei der dem laufenden Haushaltsjahr folgenden Finanzplanungsjahre einen Fehlbetrag aufweist.
2. in einem vorangegangenen Haushaltsjahr ein Fehlbetrag entstanden ist und die Gemeinde nicht in der Lage ist, diesen entsprechend der Vorgaben des §23 ThürGemHV zu decken; dabei ist es unerheblich, ob der Fehlbetrag in Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt entstanden ist.
Wir warten sehr gespannt auf den Rechnungsabschluss 2015. Ich prognostiziere, dass wir im kommenden Jahr nicht zu der fachlichen Diskussion über einen Haushaltsentwurf kommen werden, sondern lediglich über ein Haushaltssicherungskonzept reden können. Dies hält aber die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün nicht davon ab weiter zu träumen. Das Sozialticket, Personalentscheidung (wie zum 2. Nachtragshaushalt) oder Schaufensteranträge zur vorläufigen Haushaltsführung sind Belege dafür. Zwei Dinge weichen aber in diesem Jahr von der üblichen Praxis ab.
Insbesondere am Punkt 2 stören sich die rot-rot-grünen Bündnispartner. Sie würden gerne auch wie in der Vergangenheit an der vorläufigen Haushaltsführung mit „herumfummeln“. Leider hat dies aber nie zu dringend notwendigen Einsparungen und einer grundsätzlichen Kursänderung geführt. Es hat stets die Lage für das folgende Jahr noch verschlimmert. Deshalb sage ich Namens der CDU-Stadtratsfraktion mit Blickrichtung auf die rot-rot-grüne Kooperationsgemeinschaft und ihre Haushalts- und Finanzpolitik deutlich:
„Sie sind nicht die Lösung des Problems, sie sind das Problem!“
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