Neuer Ärger für Tagespflegemütter

CDU-Stadtratsfraktion kritisiert mangelnde Wertschätzung und Information Für Verärgerung bei den Erfurter Tagespflegemüttern und für Befremden bei der CDU-Stadtratsfraktion sorgt ein Schreiben des Erfurter Jugendamtes zu einer möglichen Reduzierung der Vergütung für die Kindertagesbetreuung. Mit Verweis auf eine ab dem 1. April 2016 in Kraft tretende neue Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung der laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport kündigt das Erfurter Jugendamt heute mit einem Schreiben eine Änderung der getroffenen Vereinbarung für Tagespflegemütter an. Der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion Michael Panse erklärt dazu: „Sowohl die neue Richtlinie des Ministeriums, als auch die Art und Weise des Informierens der Tagespflegemütter ist für uns befremdlich.  Dies zeugt von wenig Wertschätzung für die Arbeit der Tagespflegemütter. Zwar verweist das Erfurter Jugendamt darauf, dass die Angelegenheit noch unverbindlich sei und nur zur Entscheidungsfindung diene. Es ist jedoch zu befürchten, dass sich die Situation der Tagespflegemütter damit wieder verschlechtern wird. Über ein Jahr haben wir im Erfurter Stadtrat mit einem Antrag der CDU-Fraktion darum gerungen, die Tagespflegemütter angemessen zu vergüten. Noch im Dezember hat die Sozialbeigeordnete Frau Thierbach im Rahmen der Diskussion um die vorläufige Haushaltsführung erklärt, dass die gerade erhöhte Vergütung der Tagespflegemütter beibehalten wird. Wir werden es nicht hinnehmen, wenn sich die Situation jetzt wieder verschlechtern sollte.“ Künftig soll nach Ankündigung des Jugendamtes möglicherweise bei der Vergütung die Betreuung der Kinder stundengenau (2,53 Euro je Kind) abgerechnet werden und bei Krankheit oder Urlaub der Tagespflegemütter keine Zahlung der Förderleistung erfolgen. Dies würde eine deutliche Verschlechterung bezüglich der bisherigen Vereinbarung bedeuten. In der Richtlinie des Landes ist allerdings nur eine Mindestanforderung festgelegt. Wörtlich ist in der Richtlinie formuliert: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegepersonen kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ Panse erklärte abschließend: „Ich fordere die Stadt Erfurt auf, von dieser Klausel Gebrauch zu machen und zudem umgehend zu erklären, dass sich die Vergütung der Tagespflegemütter in der Landeshauptstadt ab dem 1. April 2016 nicht verschlechtern wird. Die CDU-Fraktion beantragt die Aufnahme des Themas in die Tagesordnung der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung.“

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