Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

Großes Interesse im Jugendhilfeausschuss
Großes Interesse im Jugendhilfeausschuss
Regelmäßig loben alle Fraktionen im Erfurter Stadtrat und im Jugendhilfeausschuss sowieso die Arbeit der Erfurter Tagesmütter. Ob die Wertschätzung dann auch bei der angemessenen Vergütung erkennbar ist, wird immer wieder neu (kontrovers) diskutiert und leider ist das Ergebnis der Diskussion nie wirklich zufriedenstellend. Nach endloser Diskussion hatte der Erfurter Stadtrat im September letzten Jahres auf Antrag der CDU die Vergütung erhöht – allerdings nicht wie von uns ursprünglich gefordert um 50 Euro pro Kind, sondern nach dem Willen von Rot-Rot-Grün nur um 30 Euro. Im Oktober/November gab es dann Aufregung weil die Stadt die Vergütung nicht rechtzeitig überweisen konnte und seit Januar sorgt nun der Umgang mit der neuen Landesrichtlinie bzw. Verodnung für Verärgerung. Auf Antrag der CDU hat das Jugendamt dazu heute im Jugendhilfeausschuss berichtet und auch die Tagesmütter meldeten sich zu Wort. Für zusätzlichen Frust hatte zuvor noch der Ausschussvorsitzende mit seiner zuvor in der Presse zitierten Meinung, dass die Stadt bei der Umsetzung der Richtlinie enge Grenzen gesetzt seien und die Vergütung sich eher an Betreuung und Pflege und nicht an Erziehung wie bei den Kitas orientiere, gesorgt. Beides ist falsch und wurde von uns zurück gewiesen. In der Verordnung steht ausdrücklich: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ Damit ist die Vergütung von 2,53 Euro je Kind und Stunde nur eine Mindestanforderung und kann örtlich ausgehandelt werden. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass es bereits am 14. Dezember ein Rundschreiben des Ministeriums an alle Jugendämter gab, in dem alles genau erklärt wurde. In diesem Schreiben findet sich auch der bemerkenswerte Satz: „Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.“ Auch dies ist ein klarer Hinweis, dass die Stadt durchaus Gestaltungsraum hat. Dazu müsste man sich lediglich mit den Tagesmüttern einmal zusammen setzen und das Ganze fachlich diskutieren. In Weimar und Jena ist dies rechtzeitig geschehen. In Erfurt wurden hingegen die Tagesmütter mit dem Schreiben des Jugendamtes Ende Januar verunsichert. Die heute vom Jugendamt präsentierten Rechenbeispiele müssen und sollen in jedem Fall mit den Tagesmütter gemeinsam geprüft werden. Sie lagen leider nicht schriftlich vor. Mehrere offene Fragen bleiben darüber hinaus. Die Stadt erklärte beispielsweise, sie rechne mit Mehrkosten von rund 500.000 Euro jährlich. Wie das in einem Jahr ohne Haushaltsentwurf gehen soll, erklärte man nicht. Offen blieb auch die Frage, welche Summe von diesen Mehrkosten den Eltern abgeknöpft wird. Eine neue Gebührenreglung wurde zwar angekündigt, aber bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 1. April 2016 wird diese kaum beschlossen sein. Ärgerlich bleibt auch der Umstand, dass bei einer stundenweisen Abrechnung mit den Eltern der Arbeitstag für die Tagesmütter schnell auf einen 10-Stunden- Tag anwächst wenn Kinder zwar nur sechs Stunden, aber zeitversetzt betreut werden sollen. Der Vorteil individueller Betreuungsangebote in der Tagespflege wird dann schnell zum Nachteil. Für Aufhorchen sorgte zudem die Ankündigung der künftigen Online-Vergabe von Betreuungsplätzen. Bis also die neue Vereinbarung in Erfurt unterschriftsreif auf dem Tisch liegt, gibt es noch hinreichend Beratungsbedarf. Heute war die Diskussion nach gut einer Stunde beendet, da die Beigeordnete Frau Thierbach die Jugendhilfeausschusssitzung vorfristig verlassen musste. Leider konnten dadurch auch keine verbindlichen Verabredungen getroffen werden. Die CDU-Stadtratsfraktion wird weiter für die Interessen der Tagesmütter streiten.

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