Beschluss zur KoWo offenbart dilettantisches Verwaltungshandeln

Erneute Kritik äußert CDU-Fraktionschef Michael Panse gegenüber dem Handeln der Stadtverwaltung hinsichtlich des Stadtratsbeschlusses zur KoWo. Die Drucksache wurde in der letzten Stadtratssitzung mehrheitlich abgelehnt, weil insbesondere über die Gewinnabführungen aus der KoWo in den städtischen Haushalt Uneinigkeit bestand. Die CDU ist gegen dieses Abführung. Trotz Stadtratsbeschluss wollte die Verwaltung dieselbe Drucksache erneut im Stadtrat zur Abstimmung stellen. Dies widerspricht nach Auffassung der CDU-Fraktion der Geschäftsordnung des Stadtrates, nach der eine solche Drucksache erst ein Jahr später vom Antragsteller erneut eingereicht werden kann. Darauf machte die CDU-Fraktion vergangene Woche bereits aufmerksam. Der Verwaltung fiel deshalb erst zwei Tage vor der Ratssitzung auf, dass das erneute Einbringen einer bereits beschlossenen Drucksache nur mit einer Beanstandung des Beschlusses möglich wäre. Der Oberbürgermeister kündigt daher in einem Schreiben an die Fraktionen an, den „nicht gefassten“ Beschluss beanstanden zu wollen. Er ist der Auffassung, dass der Ermessensspielraum des Stadtrates bei Null läge und der Stadtrat in jedem Fall dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zustimmen müsse. Panse erklärt zu dieser Beanstandung: „Es widerspricht unserem demokratischen Grundverständnis, dass der Stadtrat quasi zu Entscheidungen gezwungen wird. Nun will der Oberbürgermeister den Stadtrat offenbar genau jedoch in dieser Weise nötigen, um das dilettantische Verwaltungshandeln zu kaschieren bzw. um sich Mehrheiten zu beschaffen, die er auf Grund von Streitigkeiten bei Rot-Rot-Grün in der letzten Stadtratssitzung nicht hatte.“ Die CDU-Fraktion kritisiert das Handeln der Verwaltung hinsichtlich des KoWo-Beschlusses. Sollte es in der Stadtratssitzung zu einer Abstimmung und einem erneuten Beschluss kommen, sieht die CDU-Fraktion die dringende Notwendigkeit, den gesamten Vorgang rechtlich durch das Landesverwaltungsamt prüfen zu lassen.

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