Haushalt 2016 – Fristüberschreitung und Zuwiderhandlungen

Einen Verstoß gegen die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), der nicht ohne Folgen bleiben darf, sieht CDU-Fraktionschef Michael Panse hinsichtlich der Verspätung des Jahresabschlusses 2015. Dieser hätte demnach bereits im April 2016 erarbeitet werden müssen. Er liegt aber bis jetzt den Stadträten nicht vor. Die Rechtslage ist folgendermaßen definiert: ThürKO § 80 (1) In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. (2) Die Jahresrechnung ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. „Ich erwarte vom Oberbürgermeister, dass er sich gegenüber dem Stadtrat erklärt, warum es zu diesem Verstoß gegen die Thüringer Kommunalordnung gekommen ist, und wie ein solcher Verstoß in Zukunft ausgeschlossen werden kann. Der Jahresabschluss und der dazu gehörige Bericht sind insbesondere deswegen notwendig, um Schlüsse aus dem Vorjahr für das laufende Haushaltsjahr zu ziehen. Zudem ist der Sinn dieser Regelung, dass rechtzeitig gegengesteuert werden kann, wenn es zu Defiziten kommt. Eine Erklärung für die bis heute nicht erfolgte Vorlage kann nicht darin bestehen, dass die Verwaltung bis jetzt noch am Haushaltsentwurf 2016 ‚bastelt‘. Schließlich ist zwischenzeitlich über ein halbes Jahr ins Land gegangen. Es liegt also die Vermutung nahe, dass der Oberbürgermeister das Verkünden unangenehmer Nachrichten, wie ein Minus im Jahresabschluss 2015 bewusst vor sich hergeschoben hat. Festzuhalten ist außerdem, dass in Unkenntnis des Jahresabschlusses im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Geld ausgegeben wurde, das eigentlich gar nicht mehr da war“, erklärt Panse. Panse kritisiert zudem die Beschwichtigungsversuche des SPD-Vorsitzenden. „Ich kann die Erleichterung hinsichtlich des Haushalts nicht erkennen, weil zum Haushalt 2016 ganz klar ein Sicherungskonzept nötig ist. Leider habe ich in der Wortmeldung des Kollegen Warnecke kein Wort zu solch einem Haushaltssicherungskonzept gelesen. Ob die Stadt Erfurt überhaupt einen ausgeglichenen Haushalt bekommen und dieser vom Landesverwaltungsamt genehmigt wird, hängt davon ab, ob ein Haushaltssicherungskonzept vom Stadtrat beschlossen wird. Bis jetzt kann ich keinerlei Bereitschaft des rot-rot-grünen Bündnisses erkennen, sich dieser unangenehmen Aufgabe ernsthaft zu stellen“, kommentiert Panse. Die Rechtslage ist in diesem Zusammenhang eindeutig: ThürKO § 53 (4) Weist die Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit in zwei der drei dem laufenden Jahr vorangegangenen Haushaltsjahre oder in zwei der dem ersten Finanzplanungsjahr folgenden Finanzplanungsjahre einen Fehlbetrag auf, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin der Zeitraum zu beschreiben, innerhalb dessen die dauernde Leistungsfähigkeit wieder hergestellt wird. Panse erneuert seine Kritik zur Terminplanung beim Haushalt. „Einig sind wir uns lediglich bei der Frage, dass ein Haushalt so schnell wie möglich beschlossen werden muss. Dass bis zu einer möglichen Beschlussfassung am 21. September eine ausreichende Beratungszeit zur Verfügung stehen muss, ist für die CDU-Fraktion selbstverständlich. Die knapp gefasste Vorberatung zum Haushalt dokumentiert, dass der Oberbürgermeister einer öffentlichen Diskussion ausweichen möchte. Dies zeigt auch, dass Bürgerbeteiligung nicht wirklich gewollt ist“, kritisiert Panse abschließend.

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