Haushalt und Moscheebau – Entscheidungen der Stadtverwaltung stehen noch aus

Skulptur im Festsaal des Erfurter Rathauses
Skulptur im Festsaal des Erfurter Rathauses
Kommunalpolitische Spannung gibt es in dieser Woche bezüglich zweier noch offener Entscheidungen der Stadtverwaltung. Am Mittwoch läuft die Frist zur Entscheidung über die Zulässigkeit des von der AfD geplanten Bürgerbegehrens ab. Der MDR hat dazu die Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen befragt. Für uns habe ich erläutert, dass im Vordergrund der Entscheidung die Religionsfreiheit steht, die durch das Grundgesetz geschützt ist. Bei dem Bau von Kirchen, Moscheen, Tempeln und Synagogen handelt es sich um sogenannte privilegierte Bauten, die gemäß Bebauungsplänen überall dort errichtet werden können, wo dies genehmigungsfähig ist. Wenn die AfD nun den Bürgerinnen und Bürgern suggeriert dies könne mit einem Bürgerbegehren ausgehebelt werden ist dies unredlich. In dem MDR-Beitrag habe ich unsere Position erläutert: „Zwar gibt es auch innerhalb der CDU Skepsis gegenüber dem Bau einer Moschee, sagt der Fraktionsvorsitzende Michael Panse. Aber am Schutz von Religionsfreiheit zweifle niemand. Darum ist auch er überzeugt: Rechtlich gesehen muss der Antrag abgelehnt werden. „Vor diesem Hintergrund ist es völlig unerheblich, wie ein Bürgerbegehren ausgehen würde. Es hätte keinen Erfolg hinsichtlich der Baupläne, die in Marbach bestehen. Die AfD suggeriert den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Erfurt an dieser Stelle ein Mitspracherecht, das sie rechtlich gar nicht haben.“ Unredlich nennt es der CDU-Politiker Panse. So spiele man mit dem Instrument Bürgerbegehren und mache Stimmung, sagt er weiter.“ Die anderen Fraktionen im Stadtrat haben sich ähnlich positioniert. Ich bin daher gespannt, wie die Stadtverwaltung nun bis Mittwoch entscheidet. Die Entscheidung über den Antrag auf ein Bürgerbegehren ist Angelegenheit der Stadtverwaltung. Bis Mittwoch läuft die Frist, bis dann muss der Antrag zugelassen, oder mit einer entsprechenden Begründung abgelehnt werden. Beim zweiten kommunalpolitischen Thema der Woche fallen am Donnerstag die Würfel. In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters (DBOB) soll der Haushaltsentwurf 2016 bestätigt werden – immerhin, nachdem sieben Monate des Jahres mit vorläufiger Haushaltsführung schon um sind. Große Überraschungen erwarte ich dabei nicht, voraussichtlich wird die Fortschreibung der vorläufigen die Basis des Haushalts sein. Spannender dürfte hingegen der Vortext zum Haushalt sein. In den letzten Jahren beschrieb dieser die Haushaltssituation und die Aussichten für die Zukunft. In diesem Jahr muss der OB mit dem Haushalt ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Nur wenn dies beschlossen wird, kann der Haushalt genehmigt werden. Das Haushaltssicherungskonzept muss beschreiben mit welchen Maßnahmen in den kommenden Jahren ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Bisher höre ich von den drei links-link-grünen Koalitionsfraktionen keine Bereitschaft unangenehme Entscheidungen zu treffen (neben Sozialticket, geht es um Personal, Kürzungen freiwilliger Leistungen und die Erhöhung der Kita-Gebühren). Auch der OB ist offensichtlich zu dem Thema hin- und hergerissen. In der DBOB-Runde am Donnerstag steht das Haushaltssicherungskonzept deshalb auch noch nicht an – es solle erst im August besprochen werden. Ich werde mich daher von meiner Geschäftsstelle auch im Urlaub in Kroatien auf dem aktuellen Stand halten lassen – virtuell alles kein Problem. Unser Oberbürgermeister ist aus seinem Urlaub inzwischen zurück, zumindest haben wir uns am Wochenende schon im Fitnessstudio getroffen. Zu den beiden kommunalpolitischen Baustellen hat er sich noch nicht öffentlich geäußert, wohl aber zum Zustand der SPD und der Spitzenkandidatur für die Landtagswahl 2019.

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