Kritik an Zweitwohnungssteuer

Kritik an der Regelung zur Zweitwohnungssteuer in Erfurt äußert CDU-Fraktionschef Michael Panse. Die zusätzliche Steuer liegt derzeit vergleichsweise hoch bei 16 Prozent der Kaltmiete. Es gibt vor allem Probleme für Studenten und Auszubildende, die ihren Hauptwohnsitz zwar nicht in Erfurt haben, jedoch in der Ausbildungsphase Teil des Erfurter Elternhaushaltes sind und somit, förmlich betrachtet, noch eine Zweitwohnung in Erfurt unterhalten. Ungeachtet der Tatsache, dass die Einkommen Auszubildender und Studierender eher gering oder gar nicht vorhanden sind, will die Stadt kassieren, ohne den ursprünglichen Lenkungszweck erreichen zu können. Dieses Problem besteht im Übrigen auch, wenn familiär bedingt in der Stadt Erfurt zwei Wohnsitze angemeldet sind. Panse erklärt: „Die Zweitwohnungssteuer ist grundsätzlich für jeden Betroffenen eine zusätzliche Belastung. Nicht nur beruflich bedingt, ist eine Zweitwohnung für viele Betroffene oft zwingend und erzeugt per se schon Mehrkosten wegen zweier Haushalte und Pendlerkosten. Wir fordern deshalb für Studenten und Auszubildende eine Neuregelung.“ Betroffene Familien äußerten in jüngster Zeit wiederholt ihren Unmut, da eine entsprechende Regelung für Studenten und Auszubildende in Erfurt bisher nicht vorgesehen ist. In der Stuttgarter Zweitwohnungssatzung beispielsweise ist eine solche Sonderregelung enthalten. Die CDU-Fraktion ist generell gegen eine übertriebene Belastung durch zusätzliche Steuern und Abgaben und fordert daher eine Überarbeitung der bestehenden Zweitwohnungssatzung. Es steht einer Kommune zwar frei, ob sie die Zweitwohnungssteuer führt, dennoch besteht in Erfurt offenbar Klärungsbedarf. Für die nächste Stadtratssitzung reicht die CDU-Fraktion eine Anfrage ein und möchte von der Verwaltung wissen, wie viele Widersprüche und Rechtsstreitigkeiten es diesbezüglich bisher bereits gab und ob eine Neuregelung der Satzung seitens der Stadtverwaltung im beschriebenen Sinne vorgesehen ist. Hintergründe: Einer der Gründe, warum in Erfurt die Zweitwohnungssteuer eingeführt wurde, war im Sinne eines Lenkungszweckes das Erreichen der Einwohnerzahl von 200.000 wegen entsprechender finanzieller Bezüge zu erreichen, indem man die in Erfurt Gemeldeten auf diesem Wege zum Hauptwohnsitz in Erfurt motivierte. Die Zahl 200.000 ist inzwischen erreicht und wird laut demografischer Prognosen tendenziell in den nächsten Jahren auch nicht unterschritten. Zweitwohnungssatzung in Stuttgart https://www.stuttgart.de/zweitwohnungssteuer, Punkt 8 „Steuerbefreit sind weiter Zweitwohnungen, die Studierende oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder einem Elternteil innehaben, soweit sich die Hauptwohnung am Studien- oder Ausbildungsort befindet.“

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