Qualitätskriterien für die Mehrgenerationenhäuser

Bundefamilienministerium
Bundesfamilienministerium
Inzwischen gibt es die Mehrgenerationenhäuser schon seit über 12 Jahren. Im Jahr 2006 begann das erste Programm und nun sind es insgesamt 540, die es bundesweit gibt. Auch im neuen Koalitionsvertrag gibt es wieder ein Bekenntnis zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der MGH´s. Während es in den ersten Jahren darum ging die Mehrgenerationenhäuser bundesweit zu etablieren, geht es jetzt um die qualitative Weiterentwicklung. Dazu hatte heute der Bund die Ländervertreter und die Kooperationsgruppe ins Bundesfamilienministerium nach Berlin zur Beratung eingeladen. In Thüringen habe ich während meiner Zeit als Generationenbeauftragter u.a. Verantwortung für die Thüringer MGH´s getragen. Auch jetzt gibt es da noch reichlich Anknüpfungspunkte. Von den 24 Mehrgenerationenhäusern sind sechs zugleich Familienzentren und für unsere Familienzentren führen wir gerade einen intensiven Evaluationsprozess der Qualitätsstandards durch. Insofern konnte ich aktiv bei der Diskussionsrunde im Bundesministerium mitwirken und es war auch thematisch so ein klein wenig eine Reise in die Vergangenheit. Viel verändert hat sich im Bundesministerium (noch) nicht. Zwar ist heute die neue Ministerin eingezogen – aber die Arbeitsfelder bleiben gleich.

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