Umweltschutz in Theorie und Praxis

Ausnahme oder Regel?
Ausnahme oder Regel?
Diese Woche habe ich vor dem Thüringer Landtag einen alten Bekannten getroffen von dem ich dachte, es gibt ihn gar nicht mehr. Ein blassblauer Trabant parkte vor dem Landtag und an dem Umstand sind gleich mehrere Punkte bemerkenswert. Ausweislich des Kennzeichens, ist es der alte Trabi des Fraktionsvorsitzenden der Linken im Erfurter Stadtrat. Matthias Bärwolff hatte einst stolz vor seinem Trabi im Internet posiert. Vor einem Jahr hatten wir einmal eine Diskussion zum Thema Feinstaubbelastungen in der Stadt Erfurt sowie von den Linken geforderte Straßenrückbaumaßnahmen und Verkehrseinschränkungen. Ich hatte Genossen Bärwolff mit der Frage konfrontiert, wie er seine inhaltliche Positionen mit dem Umstand verbindet, dass er selbst einen „Umweltsünder der ganz besonderen Art“ fährt. Er entgegnete, dies wäre eine Jugendsünde gewesen und er fahre jetzt Rad und ÖPNV.
Das "blaue Wunder"
Das „blaue Wunder“
In der linken Verfügungsgewalt ist der Trabi aber offensichtlich trotzdem geblieben. Der Kofferraum war jedenfalls gestern mit reichlich Wahlkampfmaterial der linken Oberbürgermeisterkandidatin Stange gefüllt. Dass es im Wahlkampf ein Trabi ist, den die Genossen nutzen, ist sicherlich der linken Grundeinstellung geschuldet, „es war nicht alles schlecht in der DDR“. Allerdings verkennen sie, dass der Trabant automobiltechnisch nicht nur von vorgestern ist, sondern zudem aus Umweltsicht Abgase produziert, wie der kaum ein anderes Auto. Mich hat vor diesem Hintergrund besonders verwundert, dass der kleine Stinker eine zwei Jahre gültige Ausnahmegenehmigung der Stadt Erfurt an der Scheibe hängen hatte. Damit wird ihm erlaubt, die sonst für ihn gesperrte Umweltzone der Stadt Erfurt zu befahren. Wenn es um die eigenen Fahrzeuge geht, ist den Linken der sonst immer wieder eingeforderte Umweltschutz offensichtlich völlig gleichgültig – getreu dem Motto „Wasser predigen und Wein trinken“. In meinem Bekanntenkreis haben mehrere Leute Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone mit ihren Fahrzeugen abgelehnt bekommen. Mich interessiert deshalb jetzt brennend, wie der linke Trabi zu seiner Genehmigung gekommen ist und welche Spielregeln dafür in Erfurt gelten. Ich habe dazu zur nächsten Stadtratssitzung am 18.4. die nachfolgende Stadtratsanfrage gestellt. Alles Weitere werden wir dann mit den Linken bei der nächsten Verkehrs- oder Umweltgesprächsrunde im Stadtrat besprechen 😉   Anfrage nach § 9(2) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt zur Stadtratssitzung am 18. April 2018 –öffentlich – Sondergenehmigung für Umweltzone Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, mit Ausnahmegenehmigungen können in der Erfurter Umweltzone auch Fahrzeuge fahren, die nicht den Maßgaben entsprechen. Nachfragen von Bürgern verdeutlichen, dass die Gründe für die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen nicht hinreichend bekannt sind. Um das Verfahren für die Zukunft ein Stück transparenter und sicherer zu machen sowie zur Sicherung der Gleichbehandlung, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
  1. Wie viele Fahrzeuge haben derzeit eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Erfurt, obwohl diese die Kriterien nicht erfüllen?
  2. Welche Kriterien gibt es für Ausnahmegenehmigung (Fahrzeugart, zeitliche Befristung, Nutzungszweck) und wird dabei nach privater und dienstlicher Nutzung unterschieden?
  3. Wie wird generell mit Fahrzeugen verfahren, die technisch nicht nachrüstbar sind?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert