Fortbildung zum Kinderschutz

Burg Bodenstein
Burg Bodenstein
Gesetzlich ist die Lage klar – der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ ist im SGB VIII (§8a) und auch im Thüringer Schulgesetz (§55a) klar geregelt. Darüber hinaus verpflichtet das Bundeskinderschutzgesetz alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind aufmerksam hinzuschauen und bei Notwendigkeit auch zu handeln. Bei der Einführung der gesetzlichen Regelungen wurden die Pädagogischen Fachkräfte umfänglich geschult und fortgebildet. Inzwischen haben aber viele Träger nicht nur neue Mitarbeiter sondern auch eine Bedarf an spezifischer Fortbildung zu diesem Thema. Im letzten Jahr haben wir von der Stiftung FamilienSinn in vielen Trägergesprächen mit den Thüringer Familienzentren und den Familienferienstätten von diesem Bedarf gehört und daher eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Landesjugendamt konzipiert. Als Leiter der Elternakademie konnte ich heute die zweitägige Veranstaltung auf der Burg Bodenstein im Eichsfeld eröffnen und am ersten Seminartag mit dem Referenten Alexander Gans vom Deutschen Kinderschutzbund teilnehmen. Auch wenn ich seit vielen Jahren mit den Themen beruflich und politisch zu tun habe, konnte ich eine Menge an Blickweisen und Handlungsempfehlungen mitnehmen. Zudem war ich auch gerne einmal wieder auf der „Burg“ zu Gast. Die Burg Bodenstein wurde aufwändig mit Landesmitteln saniert und ist als Familienferienstätte der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland bestens für Tagungen geeignet. Bilder der Burg Bodenstein  

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