Neutralitätspflicht offensichtlich verletzt

CDU-Fraktion fordert Prüfung vom Landesverwaltungsamt CDU-Fraktionschef Michael Panse sieht sich in der Auffassung bestärkt, dass der Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein im Zusammenhang der anstehenden OB-Wahlen offensichtlich mehrfach gegen die gebotene Neutralitätspflicht als Amtsinhaber verstoßen hat. Die Thüringer Allgemeine berichtete in der heutigen Ausgabe (12.4.2018) allgemein über dieses Thema. Mit Blick auf Erfurt nimmt Panse diesen Bericht mit Sorge zur Kenntnis. Die CDU-Fraktion hat bereits Ende März in einem Schreiben an das Landesverwaltungsamt um eine rechtliche Würdigung gebeten. Das Schreiben an das Landesverwaltungsamt bezog sich auf folgende Fakten: Am 25. Oktober 2017 wandte sich Andreas Bausewein als Oberbürgermeister mit einem internen Schreiben an alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung, das man in einen wahlpolitischen Kontext einordnen kann. Darin betont er, dass er als Spitzenkandidat der SPD nicht mehr antreten würde, um seine Kandidatur für das Amt des Erfurter Oberbürgermeisters voranbringen zu können. Die Verwendung städtischer Medien zu einem solchen Zweck ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht zulässig. Ähnlich problematisch erscheint der mehrfach kritisch diskutierte öffentliche Facebook-Auftritt des Erfurter Oberbürgermeisters. Auch hier ist zunächst nicht eindeutig ersichtlich, wann es um städtische Anliegen geht oder ob sich Bausewein im Rahmen seiner Kandidatur in Position bringt. Kritik gibt es auch bei der Berichterstattung im Amtsblatt. Es wäre letztlich ein Skandal, wenn in allen Fällen steuermittelfinanzierte Strukturen und Medien für den Wahlkampf missbraucht würden. „Es kann und darf nicht sein, dass mit öffentlichen Mitteln Amtsinhaber ihren Wahlkampf gestalten. Eine Wertung des Landesverwaltungsamtes steht noch aus. Mit dem heutigen Tag wird diese Bewertung von der CDU-Fraktion noch einmal in Dringlichkeit eingefordert. Wir fordern, dass künftig solche unzulänglichen Formen der Wählerbeeinflussung unterlassen werden. Letztlich kann dies dazu führen, dass Wahlen infrage gestellt werden, wenn man den Ausführungen der TA folgt“, betont Panse abschließend. https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Amtsinhaber-und-das-Werben-fuer-Kandidaten-Neutralitaetspflicht-ist-ein-Drahtse-1015117035

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