Schilda in Erfurt

Immer mal ein neues Schild – mehr nicht…
Parkraumbewirtschaftung ist in Erfurt Mangelverwaltung und zudem durch verwirrende Aktionen der Stadt erschwert. Im Brühl wurden in den letzten Wochen erneut Verkehrszeichen im Zusammenhang der Parkbeschränkungen ausgewechselt. Dies sorgt für Irritationen bei Anwohnern und sonstigen Parkplatzsuchenden. Nachfragen gab es insbesondere dahin gehend, welche Anwohnerparkausweise mit welcher Kennung (Buchstaben oder Ziffern) derzeit und künftig gültig sind. Im Rahmen einer Stadtratsanfrage habe ich den Oberbürgermeister gebeten, Licht in das Dunkel zu bringen. Leider kam dabei die wenig erfreuliche Antwort heraus, dass immer noch geprüft und überlegt wird, wann und wie das Parkraumbewirtschaftungskonzept greift. Klar ist nur, wenn es so weit ist, werden wieder die Schilder umgeschraubt. Der städtische Straßenbetriebshof wird weiter intensiv beschäftigt sein, im Stadtgebiet umzudekorieren. Eigentlich sollte die Parkraumbewirtschaftung bereits Mitte Januar starten. Seit dem stehen die Parkscheinautomaten nutzlos in der Gegend rum. Es bleibt auch künftig dabei, erst muss man in Erfurt einen Parkplatz finden und dann nachsehen, welches Schild diesem Parkplatz tagesaktuell zugeordnet ist. Nachfolgend die Fragen und die Antworten:
  1. Gibt es inzwischen ein aktuelles Konzept zur Parkraumbewirtschaftung und welche Aufteilung der Bewirtschaftungszonen ist derzeit gültig?
  2. Welchen Zweck hatte der mehrfache Wechsel der Schilder in den vergangenen Wochen und welche Kosten sind dadurch entstanden?
  3. In welchem Umfang sind Schilder darüber hinaus im Stadtgebiet getauscht worden und ist dies nun die endgültige Beschilderung?
Zu 1.) Mit dem Stadtratsbeschluss 0160/12 vom 18.07.2012 „Verkehrsentwicklungsplan Erfurt – Teil Innenstadt einschließlich Wirtschaftsverkehr“ wurde diese Konzeption als Handlungsgrundlage für die Verwaltung bestätigt – gleichzeitig beauftragte der Stadtrat die Verwaltung ein Parkraumkonzept für die Innenstadt zu erarbeiten. Diese wurde mit dem Stadtratsbeschluss 0129/14 am 29.01.2015 bestätigt. Mit diesem Konzept wurden im Wesentlichen nachfolgende Maßnahmen festgelegt: ► Erweiterung des Bewohnerparkens auf die gesamte Innenstadt ► Mischparken ohne Parkdauerbegrenzung als Bewirtschaftungsform ► Neuordnung der Bewohnerparkgebiete Ursprünglich war die Neuordnung der ehemaligen Bewohnerparkgebiete: ► A – Neuwerkstraße (teilweise) ► C – Südlicher Ring (teilweise) ► E – Andreasviertel ► F – Domplatz ► H – Brühl ► L – Rudolfstraße und die damit verbundene Überführung in die neuen Bewohnerparkgebiete 1, 4 und 5 zum 15.01.2018 vorgesehen. Für diese Zielsetzung wurden alle erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen, wie die Errichtung der Parkscheinautomaten, die Anpassung der verkehrsregelnden Beschilderung sowie die Ausgabe der Bewohnerparkausweise für die neu bewirtschafteten Gebiete durchgeführt. Allerdings hat sich im Rahmen dieser Vorbereitungen zusätzlicher Klärungsbedarf hinsichtlich des Kreises der Berechtigten, welche ihr Fahrzeug im bewirtschafteten Gebiet ohne Zahlung von Parkgebühren parken dürfen, ergeben – neben den Anwohnern, die mit einem Bewohnerparkausweis (30 Euro pro Jahr) kostenfrei parken können, gibt es auch für Handwerker, Pflegedienste und andere Dienstleister die Möglichkeit, mit einem Serviceparkausweis (160 Euro pro Jahr) ohne Parkschein ihren Wagen abstellen zu können. Es hat sich gezeigt, dass die gemeinsame von IHK, Stadt Erfurt und angrenzenden Kommunen vereinbarte Liste der zulässigen Nutzer für diesen Ausweis überprüft werden muss. Prominentes Beispiel ist die Diskussion um den Beruf der Hebamme – diese können diesen Ausweis bisher noch nicht erhalten. Durch die Stadtverwaltung wurde daher Kontakt mit der IHK aufgenommen, um mit den benachbarten Kommunen eine überarbeitete Liste abzustimmen und zu veröffentlichen. Aus diesem Grunde wurde der geplante Start des Parkraumkonzeptes zum 15.01.2018 angehalten. Bis zur abschließenden Klärung des Nutzerkreises, welche in Kürze erfolgen soll, gilt noch die ursprüngliche Einteilung der Bewohnerparkgebiete und somit in den neu zu bewirtschaftenden Gebieten die Gebührenfreiheit. Die bereits ausgegebenen Bewohnerparkausweise mit den Ziffern für die neuen Gebiete 1, 4 und 5 sind dabei ebenso gültig wie die Ausweise mit den Buchstaben für die alten Gebiete. Nach vollständiger Umsetzung des Parkraumkonzeptes werden alle ehemaligen Bewohnerparkgebiete mit Buchstaben in die neuen Bewohnerparkgebiete mit den Ziffern 1 bis 5 überführt sein. Die Bewohnerparkausweise mit den Buchstaben behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit und werden bei Neuaustellung durch Ausweise mit Ziffern ersetzt. Zu 2.) Die verkehrsregelnde Beschilderung wurde mit dem Ziel des Starts des Parkraumkonzeptes zum 15.01.2018 auf den neuen Zuschnitt des Parkraumbewirtschaftungsgebietes umgestellt. Durch die Verschiebung des Starts ist eine Deaktivierung der Verkehrszeichen sowie zu einem nicht unerheblichen Teil sogar eine Umbau der Beschilderung auf den alten Zustand erforderlich gewesen. Diese Leistungen wurden sukzessive von Mitarbeitern des städtischen Straßenbetriebshofes durchgeführt. Da die alte Beschilderung noch im Lager des Straßenbetriebshofes vorhanden war, sind hierdurch keine Kosten entstanden. Zu 3.) Unabhängig von dem Austausch von verkehrsregelnder Beschilderung in den Bewohnerparkgebieten 1, 4 und 5 sind im übrigen Stadtgebiet keine Schilder im Zusammenhang mit der Umsetzung des Parkraumkonzeptes ausgetauscht worden. Sobald die in der Beantwortung zu Frage Nr. 1 beschriebenen Klärungen erfolgt sind, muss die verkehrsregelnde Beschilderung wieder für den Zustand, wie er zum am 15.01.2018 geplanten Start der Parkraumkonzeptes vorgesehen war, versetzt werden. Insofern stellt die derzeitige Beschilderung wiederum nur einen Zwischenzustand dar. Die Umrüstung der Verkehrszeichen wird ebenfalls wieder durch die Mitarbeiter des städtischen Straßenbetriebshofes erfolgen.  

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