- Ist die Gestaltung der besagten Werbeanzeige mit der DDR-Symbolik rechtlich korrekt?
- Wer überprüft solche Anzeigen nach welchen Kriterien und mit welcher historischen Sensibilität?
- Heiligt der Zweck in diesem Fall die Mittel, d.h. nimmt die Stadt Erfurt hier die Problematik der Symbolik in Kauf, um Werbeanzeigen zu akquirieren?
- Wie schätzen Sie die historische Bedeutung dieser Symbolik und ihrer Tragweite (besonders mit Blick auf die Opfer) ein und welche historische und moralische Verantwortung ergibt sich hieraus für Sie bzw. die Stadt Erfurt?
- In welcher Weise wird sich die Landeshauptstadt Erfurt künftig gegen die Verwendung von verharmlosender DDR-Symbolik auf Veröffentlichungen oder gar als Werbeträger im Stadtbild aussprechen (Resolution z.B. am 17. Juni oder am 13. August, Änderung in der Werbesatzung etc.)?
Sensiblen Umgang mit DDR-Symbolen angemahnt
Inzwischen ist es schon einige Wochen her, dass ich eine Stadtratsanfrage zu einem Thema gestellt hatte, welches eigentlich von vielen Menschen eher banal eingeschätzt wird.
Ausgerechnet kurz vor dem 17. Juni war mir in der Magdeburger Allee ein Geschäft aufgefallen, welches mit der DDR-Fahne im Schaufenster um den Ankauf von DDR-Fototechnik warb. Ich habe selbst davon noch ganze Schränke voll (eine komplette Dunkelkammerausrüstung und mehrere Fotoapparate – u.a. meine alte EXA 1b). Insofern gibt es sicher Nostalgiker, die daran ihren Spaß haben.
Geärgert habe ich mich dann aber, als eine Werbeanzeige im ähnlichen Design im Erfurt-Magazin erschien. Das Erfurt-Magazin hat einen hohen Verbreitungsgrad und ich schätze es wegen der umfänglichen Terminauflistung. Deshalb war ich über die Art der Anzeige mehr als verwundert. Meine Stadtratsanfrage dazu und die Antwort des Oberbürgermeisters findet sich nachfolgend. Ich bin froh darüber, dass die ETMG das Gespräch mit dem Kunden und seiner Grafikagentur gesucht hat. Es wurde erklärt, dass dies weder politisch motiviert war, noch so fortgesetzt wird. In der nächsten Ausgabe des Erfurt-Magazins wird die Anzeige in einem anderen Design erscheinen.
Der Umgang mit DDR-Symbolen ist sicherlich schwierig. viele Menschen identifizieren sich damit. Aber für viele Menschen, insbesondere diejenigen die verfolgt und bevormundet wurden sind dies die Symbole des Unrechtsstaates. Deshalb habe ich dieses Thema aufgegriffen und deshalb erinnern wir immer wieder – am 17. Juni ebenso wie am 13. August an das Unrecht.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit großem Befremden nahm ich die Rückseite der 2018er Juni-Ausgabe des Erfurt-Magazins zur Kenntnis. Für gewöhnlich wird die Rückseite wohl für Werbezwecke genutzt, was per se auch vollkommen legitim und sinnvoll ist. Allerdings prangert auf der Rückseite des Covers der Ährenkranz mit Hammer und Zirkel, also explizite DDR-Staatsinsignien. Diese sind zwar analog zur NS-Symbolik bisher leider nicht verboten, dennoch stehen sie für einen Unrechtsstaat, für Unfreiheit und für zahlreiche tote Menschen. Dass diese Symbolik in dieser verharmlosenden Weise öffentlich inzwischen wieder häufig auftaucht, halte ich für absolut problematisch. Dies wird einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Geschichte, insbesondere im Gedenken an die Opfer, nicht gerecht. Auch wenn es sich auf der Rückseite des Erfurt Magazins „nur“ um eine Werbeanzeige Dritter handelt, so stellt es sich äußerst schwierig dar, dass diese Symbolik so repräsentativ auf einer Veröffentlichung der Stadt bzw. der Erfurt Tourismus & Marketing GmbH, die die Stadt hier als Herausgeber vertritt, erscheint. Möglicherweise hätte man hier, jedenfalls wenn man die Geschichte ernst nimmt, auf diese Werbeanzeige einfach verzichten müssen.
Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: