Das Erfurter Kleingartengrün ist nicht allen grün

Wichtigstes Tagungszubehör 😉
Einer der größten Verbände der Landeshauptstadt Erfurt hat qm Samstag seine jährliche Mitgliederversammlung genutzt, um mit den Stadtratsfraktionen ins Gespräch zu kommen. Der Stadtverband der Kleingärtner e.V. vertritt 118 Kleingartenanlagen mit insgesamt über 10.000 Mitgliedern. Nur der Erfurter Stadtsportbund sie eine noch größerer Verband. Aus diesem Grund waren natürlich (fast) alle Stadtratsfraktionen der Einladung gefolgt. Lediglich die Grünen fehlten ohne Angabe von Gründen. Allerdings hatten sie schon früher ausrichten lassen, dass sie mit den Kleingärten als bearbeiteter Natur nicht viel anfangen können. Gut wäre es, wenn sie sich einmal mit den Aufgaben der Kleingärten beschäftigen würden. Bei meinem Grußwort bin ich darauf eingegangen – Aufgaben des Kleingartenwesens in Erfurt ist es:
  • Öffentliche Flächen (überwiegend der Stadt) für die Naherholung nutzbar machen;
  • Spielflächen für Kinder in „grüner Umgebung“ schaffen;
  • naturnahe Beschäftigung zur Pflege der Umwelt ermöglichen;
  • „grüne Lunge“ der Stadt pflegen ohne das es der Stadt Geld kostet;
  • Erholungsmöglichkeiten für Jung und Alt schaffen und erhalten.
Das klingt alles selbstverständlich, weil es seit Jahrzehnten in Erfurt so gehandhabt wird. Wenn wir uns aber einen Moment vorstellen, wenn es nicht so wäre, werden wir sofort erkennen, dass Erfurt eine andere Stadt wäre, viel weniger attraktiv, viel weniger lebenswert. Der Kleingartenverband EF e. V. unterstützt das Kleingartenwesen, die einzelnen Kleingartenvereine und ist Ansprechpartner gegenüber der Stadtverwaltung und dem Stadtrat. Das verbindende Gremium ist der Kleingartenbeirat. Er besteht aus Vertretern des Kleingartenverbandes, der StV und des StR’s. Aktuelle Themen und Probleme werden hier besprochen. Allerdings haben die Vertreter der Fraktionen laut Satzung hier bislang kein Stimmrecht. Die CDU-Stadtratsfraktion schlägt vor, dass die Vertreter der Fraktionen hier ebenfalls Stimmrecht erhalten. Dann wäre eine Parität erreicht und somit würde der Kleingartenbeirat aufgewertet werden. Wir könnten einen entsprechenden Antrag in den StR einbringen, dem sich sicher auch andere Fraktionen anschließen werden. Drei Fragen wurden uns als Wahlprüfsteine zugeleitet und ich habe sie gerne bei der Mitgliederversammlung beantwortet.
  1. Wie setzen wir uns für den Fortbestand der KGAen und die Ausweisung als Dauer-KGA ein?
Die sichere Ausweisung als Dauer-KGA ist nur mit einem B-Plan möglich. Denkbar wäre folgendes Verfahren: Die KGA, die nur Nutzungen nach Bundeskleingarten-Gesetz aufweisen können relativ unkompliziert mittels eines B-Planes als Dauerkleingartenanlagen gesichert werden. Für die KGA, die größere Gebäude aufweisen, Wochenendhäuser oder gar Wohnhäuser, müssen alle einzeln mittels B-Plan in ihrem Bestand gesichert werden. Wir sehen dies als machbar an auch wenn die Gebäude etwas größer sind als Gartenlauben nach BKGG, allerdings ist der planerische Aufwand größer. Für die erste Fallgruppe bieten wir eine Initiative als Fraktion an.
  1. Wie stellen wir uns die Künftige Förderung der KGA en vor?
Bisher hat der Stadtverband 5% der Pachteinnahmen, die die Stadt von den KGA-Pächtern erhält für Verwaltungszwecke des Stadtverbandes und 5% für Instandsetzungs- und Verschönerungsmaßnahmen in den KGAen erhalten. Durch StR-Beschluss wurden die beiden Umlagen ab 01.01.19 auf jeweils 7% erhöht. Das sind jeweils ca. 18T€. Diese Regelung gilt bis zur BUGA. In dieser Zeit soll der Generalpachtvertrag aktualisiert werden. Vorschlag: Bis dahin Erfahrungen sammeln, ob das Geld reicht.   Hintergrund: Zur letzten Kleingartenbeiratssitzung vor 2 Wochen lagen für 19 erst 2 Anträge von KGAen auf Förderung vor. Damit sind diese Mittel noch nicht ausgeschöpft.
  1. Können wir den Stadtverband dahingehend unterstützen, dass die Abwassergebührensatzung zu Gunsten der KGAen novelliert wird?
Laut Entwässerungsbetrieb wird das in den KGAen anfallende Schmutzwasser in der Regel auf den einzelnen Parzellen in abflusslosen Gruben gesammelt. Im Auftrag des Entwässerungsbetriebes wird das Schmutzwasser durch Saugfahrzeuge entsorgt. Die Abfuhrmenge wird dem einzelnen Pächter in Rechnung gestellt. Kopie an Stadtverband und Original an den Grundstückseigentümer. Grundlage bildet die Abwassergebührensatzung. Uns ist bewusst, dass die Gebühr pro m3 sehr hoch ist. Wir haben uns lange Zeit gegen die Abschaffung des Solidarmodells (jeder Gebührenzahler zahlt in EF den gleichen Preis je Kubikmeter gewehrt. Das ist uns von der Kommunalaufsicht und dann vom VG verboten worden: Jeder Gebührenzahler muss den spezifischen Aufwand zahlen.

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