Ausschüsse konstituiert

Auf geht es!
Heute Abend haben sich die letzten beiden Fachausschüsse des neu gewählten Stadtrats konstituiert und damit ihre kommunalpolitische Arbeit begonnen. Nachdem in der vergangenen und dieser Woche alle anderen Ausschüsse schon getagt hatten folgten in dieser Woche auch die beiden Ausschüsse, in denen ich in dieser Stadtratsperiode mit arbeiten werden. Inhaltlich muss ich mich dabei nicht umstellen. Nachdem ich in der letzten Wahlperiode bereits im Finanz-, Buga- und Hauptausschuss Mitglied war, geht es auch in diesen Ausschüssen weiter. Allerdings bin ich im Hauptausschuss jetzt nur noch stellvertretendes Mitglied. Zur Konstituierung des Buga-Ausschusses am Montag konnte ich leider nicht, weil ich beruflich in Berlin war, aber dies passiert leider immer einmal wieder und die Stellvertreterregelung sorgt dafür, dass unsere Fraktion trotzdem angemessen vertreten ist. In der heutigen Finanzausschusssitzung wurde ich von meiner Fraktion als Ausschussvorsitzender vorgeschlagen und freue mich über die breite Zustimmung auch aus den anderen Fraktionen. Ich setze darauf, dass wir im Finanzausschuss fraktionsübergreifend gut zusammen arbeiten. Als meine Stellvertreterin wurde Frau Dr. Faber-Steinfeld (SPD) gewählt. Die Wahlen zu den Ausschussvorsitzenden haben in allen konstituierten Ausschüssen gut geklappt. Die CDU hat gemäß ihrer Fraktionsstärke zwei Ausschussvorsitzende und die anderen größeren Fraktionen jeweils einen. Lediglich die SPD hat noch einen zweiten bekommen, weil der Jugendhilfeausschuss durch die Besetzung mit Stadträten und freien Trägern nicht in der Aufteilung enthalten war. Nachdem nun die personellen Entscheidungen getroffen sind, geht es nun ans Inhaltliche. Im Finanzausschuss war die wichtigste Entscheidung in Vorbereitung der Stadtratssitzung in der kommenden Woche heute die Abstimmung zur Härtefallregelung bei den grundstückbezogenen Abwasserentsorgung. Eine breite Mehrheit des Ausschusses votierte für eine Fortführung der bisherigen Härtefallregelung. Die rund 140 betroffenen Grundstückseigentümer können nach übereinstimmender Meinung nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass sie noch nicht an das Abwassernetz angeschlossen sind.

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