Stadtrat diskutiert Selbstbeschränkung

Der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Letzte Woche gab es Mittwoch und Donnerstag zwei Stadtratssitzungen. Diese Woche tagt heute Abend und vielleicht auch morgen als Fortsetzung ebenfalls der Stadtrat. In der Regel gibt es pro Monat in Erfurt zwei Stadtratssitzungstage. Damit liegen wir nicht nur über dem Durchschnitt aller größeren Städte und Landkreise in Thüringen sondern auch über der Soll-Vorschrift der Thüringer Kommunalordnung (soll mindestens einmal im Quartal). Neben der immensen Zeit- und Arbeitsbelastung hat sich in den letzten Tagen dazu die Frage gestellt, ob es in Zeiten erheblicher Corona-Einschränkungen sinnvoll ist größere Menschengruppen regelmäßig tagen zu lassen. Der Stadtrat umfasst mit den Mitarbeitern der Verwaltung und den Ortsteilbürgermeistern über 100 Teilnehmer und tagt im historischen Stadtratssitzungssaal – mit eingeschränkten Belüftungsmöglichkeiten. Aus diesen Gründen berät heute Abend der Stadtrat einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung. Dieser Antrag sieht vor, nur noch vierteljährlich zu tagen und dazwischen den Hauptausschuss Entscheidungen treffen zu lassen, soweit nicht der Stadtrat diese Entscheidung nach kommunalrechtlichen Vorgaben treffen muss. Ich denke, dass dies in besonderen Notsituationen angemessen ist. Allerdings habe ich gestern auf Nachfrage der TA auch gesagt, dass sich der Stadtrat bewusst sein muss, damit Entscheidungskompetenz aus der Hand zu geben. Ich bin gespannt auf die Diskussion dazu heute Abend.

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