Stadtratswahl bleibt gültig

Der Ratssitzungssaal
Heute hat das Verwaltungsgericht in Weimar abschließend darüber befunden, dass die Stadtratswahl vom vergangenen Jahr nicht wiederholt werden muss. Über ein Jahr nach der Wahl musste das Verwaltungsgericht darüber verhandeln, weil ein Stadtratskandidat dagegen geklagt hatte. Ich bin als Stadtratsvorsitzender froh darüber, dass nun Klarheit in dieser Frage besteht. In den letzten Wochen hatte die Wahlanfechtung für reichlich Gesprächsstoff auf den Rathausfluren gesorgt. Über die Stationen einer Beschwerde der Wählerinitiative Mehrwertstadt – von denen vier Vertreter in den Stadtrat gewählt wurden, aber der klageführende ehemalige Kandidat gescheitert war – ging das Verfahren beim Landesverwaltungsamt los. Das Landesverwaltungsamt wies die 40 seitige Auflistung von vermeintlichen Verfehlungen im Kommunalwahlkampf zurück. Quer durch alle politischen Gruppierungen, außer der eigenen, hatten die Kolleginnen und Kollegen zahlreiche Beispiele aufgelistet, bei denen sie sich benachteiligt sahen. Zu viele Plakate, Texte und Fotos im Amtsblatt, Fördermittelübergaben und zahlreiche andere Punkte waren in dem Schreiben detailreich beschrieben, aber nicht wirklich mit Fakten belegt. Das Landesverwaltungsamt wies darauf hin, dass zwar zahlreiche Zweifel und Vermutungen geäußert wurden aber eine Substantiierung fehle und wies daher die Wahlanfechtung zurück. Ähnlich begründete auch das Verwaltungsgericht seine heutige Entscheidung. Lediglich ein Punkt blieb übrig und dies ist die Diskussion um die Wahl des FDP Landesvorsitzenden in den Stadtrat. Umstritten war sein Hauptwohnsitz und in diesem Fall entschied, dass er nicht eindeutig in Erfurt seinen Hauptwohnsitz habe und demzufolge nicht in den Stadtrat hätte gewählt werden dürfen. In diesem Punkt ist das Urteil noch nicht rechtsgültig, ggf. will die FDP dagegen weitere Rechtsmittel bemühen. Das ist angesichts der Entscheidung von 2012, wo ein Gericht seine Wählbarkeit bestätigt hatte, durchaus verständlich. Ob sich der ganze Aufwand gelohnt hat muss abschließend der Kläger von der Mehrwertstatt beurteilen. Die Aufteilung der nicht unwesentlichen Gerichtskosten (Sitzung in der Weimarhalle, etliche Stadträte, die sich von Anwälten haben vertreten lassen) ist noch unklar – könnte aber eine ausgesprochen kostspielige Angelegenheit werden. Ich persönlich halte ein Entschuldigung bei den Stadtratskolleginnen und Kollegen für angemessen. Unabhängig davon können wir uns nun im Stadtrat wieder unserer eigentlichen Aufgabe widmen und dies ist die aktive Gestaltung der Kommunalpolitik. Am 1. Juli und am 15. Juli finden die nächsten Stadtratssitzungen statt.

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