Vorberatung vor dem Finanzausschuss

Vor der Thüringenhalle
Noch in ferner Zukunft liegt der Zeitpunkt, an der Oberbürgermeister dem Erfurter Stadtrat einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 vorlegen kann. Trotzdem oder gerade deshalb gibt es Forderungen an den Haushalt. Vor der gestrigen Finanzausschusssitzung wurden die Mitglieder des Ausschusses auf ein Thema mit einem Infostand und Gesprächsangeboten aufmerksam gemacht. Nachdem die Forderung nach einem Queere Zentrum in Erfurt bereits im Sozialausschuss der Stadt vorgestellt wurde, werben die Interessenvertreterinnen auch bei den anderen Stadtratsmitgliedern. Als ehemaliger Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierungsfragen und auch als Stadtratsvorsitzender habe ich Verständnis für die Forderung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benennt sechs Diskriminierungsmerkmale, die besonderen Schutz bedürfen. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Ob und in welchem Umfang dazu Räumlichkeiten notwendig sind und welche Kosten damit verbunden sind, werden wir in den nächsten Wochen diskutieren. Sehr fraglich ist aber, ob die Verwaltung bei der Aufstellung des städtischen Haushalts 2021 dies berücksichtigt. Als Finanzausschussvorsitzender habe ich gestern auch das Verfahren zur Aufstellung des Haushalts erklärt. Angesichts der Haushaltssituation der Stadt wird es nur neue Projekte oder die Ausweitung bestehender Projekte geben können, wenn dabei in einem erheblichen Umfang vom Land mitfinanziert wird.

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