Neue Corona-Allgemeinverordnung in der Landeshauptstadt Erfurt

In dem Bereich gilt die erweiterte Maskenpflicht
Jetzt ging es doch ganz schnell – sowohl der Anstieg der Infektionszahlen, als auch die neue Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt. Gestern Nachmittag wurde sie verkündet und ab heute gilt sie. Ob sie zum gewünschten Ergebnis führt, kann jetzt noch niemand voraus sagen. Aber ich bin froh darüber, dass die Verwaltung jetzt auch offensiv informiert und argumentiert. Akzeptanz für schwierige Entscheidungen gewinnt man nur durch Kommunikation, das haben wir vergangene Woche bereits eingefordert. Einige Dinge sind an der aktuellen Situation aber zusätzlich problematisch. In Thüringen gelten ganz unterschiedliche Regelungen, weil das Land keine exakten Vorgaben macht. Die Kommunen müssen handeln, wenn bei ihnen die 35/50 Grenzwerte überschritten sind. Dies führte dann aber auch in den sozialen Netzwerken gestern zu heftigen Diskussionen. Nachdem sich die Vorwürfe auch an die Stadträte richteten (wahlweise sie hätten zu strenge Regelungen getroffen oder sich gar nicht damit beschäftigt), habe ich in meiner Funktion als Stadtratsvorsitzender erklärt, wer für was zuständig ist. Pauschalierte Vorwürfe an „die Stadträte“, die einmal ihre „Rolle und Verantwortung hinterfragen sollen“, sind unredlich. Als Stadtratsvorsitzender lege ich Wert auf die Feststellung, dass die gewählten Stadträtinnen und Stadträte genau dies tun. Dafür haben sie sich um ein (ehrenamtliches) Mandat beworben, dafür opfern sie einen großen Teil ihrer Freizeit und dafür haben sie von den Wählerinnen und Wählern das Vertrauen bekommen. Wer immer dies besser kann, kann sich bei jeder Wahl bewerben. Seit Monaten diskutieren wir natürlich in nahezu jeder Stadtratssitzung zum Thema Corona.
So sieht ein negativer Schnelltest aus
Die Erfurter Allgemeinverfügung wurde von der Verwaltung erlassen, weil sie rechtlich dazu vom Land verpflichtet ist. Laut Thüringer Kommunalordnung ist der Stadtrat für Entscheidungen im eigenen Wirkungskreis zuständig und die Verwaltung für Entscheidungen im übertragenen Wirkungskreis. Das bedeutet, dass Aufgaben, die das Land der Kommune auf rechtlicher Grundlage zuweist, auch von der Verwaltung und nur von ihr erledigt werden müssen. Diskutiert wird immer wieder, ob beispielsweise die Maskenpflicht und Beschränkungen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie angemessen sind und in wie weit dabei Freiheitsrechte des Einzelnen eingeschränkt werden. Beim Abwägen von schützenswerten Grundrechtsgütern stehen allerdings die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Ich persönlich halte Veranstaltungs- und Ausgangsbeschränkungen sowie die Maskenpflicht bei der Abwägung für vertretbare Maßnahmen. Aber selbst wenn ich da anderer Meinung wäre, kann der Stadtrat daran nichts ändern. Deshalb halte ich es für unredlich, dies auszublenden und in die allgemeine Politikerschelte einzustimmen. Gestern Abend haben wir uns in einer Telefonkonferenz innerhalb der Fraktion verständigt, wie es kommunalpolitisch weiter gehen soll und heute Abend wird dazu der Ältestenrat des Stadtrats tagen. Die neue Allgemeinverfügung in Erfurt Die aktuelle Landeregelung

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