Kommunale Sitzungen in Corona-Zeiten

Buga-Ausschuss…
Während heute bundesweit der Teil-Lockdown in Kraft getreten ist und noch viel Verunsicherung über die Regelungen besteht hatten wir trotzdem zwei Veranstaltungen, bei denen mehr als „zwei Haushalte“ zusammen gekommen sind. Sowohl die Sitzung des Buga-Ausschusses in der Thüringenhalle, als auch unsere Fraktionssitzung im Ratssitzungssaal hatten 20 bzw. 15 Teilnehmer. Die berechtigten Fragen, warum und wie geht das, möchte ich hier gerne beantworten. In der neuen Corona-Verordnung des Landes steht im § 3 Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit: (1) Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, jedoch mit insgesamt höchstens zehn Personen, gestattet. (2) Absatz 1 gilt nicht: 1. für Versammlungen, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Sitzungen und Beratungen nach § 8 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO. In dem zitierten § 8 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO steht dazu, dass bei den möglichen Veranstaltungen besondere Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen sind. Erlaubt sind damit Versammlungen mit religiösen, parteipolitischen, amtlichen und betrieblichen Hintergrund. Insbesondere benannt werden unter anderem dienstliche, amtliche und kommunale Veranstaltungen, Sitzungen und Beratungen in Behörden einschließlich der erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und Sitzungen und Beratungen in den Kommunen und ihren Verbänden.
…und Fraktionssitzung
Das ist der rechtliche Hintergrund. Dazu werden für jede dieser Sitzungen besondere Vorkehrungen getroffen – ausreichen große Räume, Desinfektionsmöglichkeiten, regelmäßiges Lüften und etliche andere Maßnahmen. Dies ist auch der Grund warum wir mit einem Ausschuss wie dem Buga-Ausschuss in die Thüringenhalle gehen und die Fraktionssitzung nicht in einem kleinen Sitzungsraum, sondern im Ratssitzungssaal. Im Hauptausschuss und im Ältestenrat des Stadtrats haben wir intensiv diskutiert, welche Veranstaltungen in welchem Rahmen stattfinden sollen. Auf der einen Seite sollen unnötige Kontakte vermieden werden. Auf der anderen Seite ist aber die kommunale Arbeitsfähigkeit und die Beteiligung der kommunalen Mandatsträger an Entscheidungsprozessen wichtig. Dazu gehört auch die Frage ob die sachkundigen Bürger der Fraktionen an den Ausschusssitzungen weiter teilnehmen sollen. Im Frühsommer war dies für einige Monate ausgesetzt und auch der Stadtrat delegierte Entscheidungen auf den Hauptausschuss. Aktuell ist geplant, jede Sitzung auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und entbehrliche Tagesordnungspunkte zu verschieben. Für die Stadtratssitzung in der kommenden Woche haben sich daher die Fraktionen entschieden (fast alle Fraktionen), zahlreiche Vorlagen von der Tagesordnung zu nehmen – dadurch wurden aus rund 80 Punkten nunmehr rund 45 Tagesordnungspunkte. Ob es in den kommenden Wochen zu weiteren Einschränkungen im Sitzungsbetrieb des Stadtrats kommt, werden wir heute Abend wieder im Ältestenrat diskutieren.  

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