Die nächste Allgemeinverfügung in Erfurt…

Eines der diskutierten Themen…
Gestern Abend war es wieder einmal ein bzw. das dominierendes Thema im Hauptausschuss: Die Corona-Situation in Erfurt und die Landeshauptstadt hat zudem wieder einmal eine neue Allgemeinverfügung (die letzte hatte gerade einmal drei Tage Bestand). Leider bleibt es bei der medialen Ankündigung, dass außerschulischer Kinder- und Jugendsport in Erfurt untersagt wird. Es bleibt deshalb ein schwieriges Thema, weil Erfurt unverändert hohe Infektionszahlen hat und inzwischen die Nachverfolgung zu einem großen Problem wird und sich bei einzelnen Fällen lediglich auf 1-2 Tage beschränkt. Gestern gab es 44 neue Fälle und heute 50. Eigentlich wollte die Stadt eine restriktive Maskenpflicht für die Innenstadt, aber eine klare Regelung als Ermächtigungsgrundlage inklusive Sanktionsmöglichkeiten seitens des Landes gibt es nicht. Das Land verpflichtet die Kommunen gemäß §13 (2) Verordnung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um den weiteren Anstieg der Zahlen zu verhindert. Ersatzweise kann das Land gemäß §13 (3) diese Maßnahmen auch ersatzweise anordnen. Ich kann zwar verstehen, dass angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens der Vereinssport und das Kinder- und Jugendtraining auf die „Streichliste“ der Stadt gekommen sind, aber die diesbezügliche Kommunikation der Stadt war eine Katastrophe. Ganz offensichtlich ist es eines der größeren Probleme, dass der Informationsaustausch zwischen Stadt und Land nicht funktioniert. Nach Aussage der Stadt hätte man von der neuen Verordnung des Landes erst am Wochenende erfahren – allerdings war spätestens seit der Sitzung des Sozialausschusses im Landtag klar, wohin die Reise beim Thema Sport gehen sollte. Mit widersprüchlichen Aussagen wurden die Menschen verunsichert. Ein klares Wort unseres Oberbürgermeisters an die Menschen der Stadt vermisse nicht nur ich. Die gestern eilig in Kraft gesetzte Allgemeinverfügung wurde per Pressemitteilung auf der Homepage der Stadt von der amtierenden Amtsärztin begründet – nicht von der zuständigen Beigeordneten oder dem Oberbürgermeister.    

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