Klarstellung zur finanzpolitischen Verantwortung

Michael Panse: Oberbürgermeister ist in der Pflicht Im Stadtrat wurde letzten Mittwoch erneut das Thema, wer für den Haushalt der Stadt Verantwortung im Allgemeinen und für den Erlass von haushaltswirtschaftlichen Sperren im Besonderen trägt, diskutiert. Dazu wurde auch ein Beschluss gefasst. Entzündet hatte sich die Diskussion in diesem Sommer, als der Oberbürgermeister Teile des Haushalts gesperrt und den Stadtrat nur sporadisch darüber informiert hatte. Während die Thüringer Gemeinde Haushaltsverordnung (ThürGemHV) diese Aufgabe früher direkt dem Oberbürgermeister zugewiesen hatte, lässt die Neuregelung offen, welches Verfahren gewählt wird. Die aktuelle ThürGemHV führt dazu aus: § 28 Haushaltswirtschaftliche Sperre (1) Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren. (2) Die Geschäftsordnung regelt die Zuständigkeit der Anordnung der haushaltswirtschaftlichen Sperre. § 29 Berichtspflicht Dem Gemeinderat ist unverzüglich zu berichten, wenn 1. eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 verfügt worden ist Der nun im Stadtrat gefasste Beschluss weist die Zuständigkeit zwar klar dem Oberbürgermeister zu, fordert ihn aber auch auf, einen Konkretisierungsvorschlag für unsere Geschäftsordnung vorzulegen. Dieser soll dann festlegen, dass der Stadtrat und der Finanzausschuss umfassend informiert werden. Dabei sollen auch mögliche Alternativen, sowie Auswirkungen und Folgewirkungen dargestellt werden. Im Sommer gab es zu diesem Thema schon heiße Diskussionen. DIE LINKE wollte, dass generell der Stadtrat über solche Sperren entscheidet. Die CDU präferierte ursprünglich die Variante, dass der Finanzausschuss auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Sperren ausspricht. Beide Vorschläge waren im Stadtrat nicht mehrheitsfähig. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion Michael Panse erklärt dazu: „In den letzten Wochen zeigte der noch gar nicht vorhandene Haushaltsentwurf 2021, dass die Linken zwar für alles Mögliche, aber auf keinen Fall für notwendige Ausgabenreduzierungen Verantwortung tragen wollen. Per Stadtratsbeschluss wollen sie schon einmal das Sozialticket und generell 80 Prozent der freiwilligen Leistungen fortführen. Angesichts der derzeit fehlenden rund 50 Millionen Euro allein im Verwaltungshaushalt ist dies unrealistisch und finanzpolitisch verantwortungslos. Deshalb hat die CDU schließlich dem Änderungsvorschlag der FDP zugestimmt, der den OB in Verantwortung setzt. Die Verantwortung hat er im Übrigen auch bezüglich der Aufstellung eines Haushaltsentwurfs. Erst dieser Haushaltsentwurf kann die Frage beantworten, was wir uns in 2021 überhaupt leisten können.“

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