Unklarer Wahltermin

Noch ist unklar, wann gewählt wird…
Großes Interesse gab es heute Abend an der Online-Kampagnenkonferenz der CDU Thüringen zur Landtagswahl. Über 90 Teilnehmer hatten sich zugeschaltet um einen Wahlkampf zu planen, für den noch nicht klar ist, wann er stattfinden soll. Ob der ursprünglich geplante Termin am 25. April stattfinden wird, soll morgen in einem Gespräch der Fraktionsvorsitzenden von Linken, SPD, Grünen und CDU geklärt werden. Die Diskussion darüber läuft schon seit Monaten. bereits im Sommer 2020 gab es erste Bedenken, später brachte Bernhard Vogel das Thema in die Diskussion und schließlich regte Bodo Ramelow am Sonntag im ZDF eine Verschiebung an. Für eine Verschiebung spricht die aktuelle Pandemie-Situation, dagegen das getätigte Versprechen an die Thüringer Wählerschaft. Zur kurzen Erinnerung ein Rückblick: Nach der Wahl von Thomas Kemmerich und dessen Rücktritt im Februar 2020 haben die Parteien beraten, wie der Weg zu Neuwahlen aussehen könnte, da die Mehrheitsverhältnisse eine stabile Koalitionsregierung unmöglich machten. Am 21. Februar 2020 hatten sich dann Linke, SPD, Grüne und CDU in Thüringen auf ein gemeinsames Vorgehen bezüglich möglicher Neuwahlen geeinigt. Für die nachfolgenden Monate hatten Linke, SPD, Grüne und CDU einen „Stabilitätsmechanismus“ vereinbart, der eine Einigung auf verschiedene Projekte vorsah. Dabei wurde auch vereinbart, dass Bodo Ramelow (Linke) zum Ministerpräsidenten gewählt werden soll. Die vier Fraktionen wollten insbesondere gemeinsam einen Haushalt für 2021 verabschieden. Im Anschluss sollte sich der Thüringer Landtag auflösen, um den Weg für eine Landtagsneuwahl am 25. April 2021 freizumachen. Am 27. Februar 2020 wurde bereits die Thüringer Verordnung über die Abkürzung von Fristen und Terminen im Landeswahlgesetz und der Landeswahlordnung für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode geändert. Darin ging es insbesondere um die Fristen zur Einreichung und Bekanntmachung von Wahlvorschlägen. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Rechtsgrundlagen für die Wahlen zum Thüringer Landtag sind im Artikel 50 der Landesverfassung geregelt. Darin ist im Absatz 1 festgeschrieben, dass der Landtag auf die Dauer von fünf Jahren gewählt wird. Eine Neuwahl findet frühestens 57, spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Absatz 2 ist geregelt, unter welchen Umständen eine Neuwahl stattfinden muss. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Wenn der Landtag seine Auflösung mit der Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder auf Antrag von einem Drittel seiner Mitglieder beschließt, 2. wenn nach einem erfolglosen Vertrauensantrag des Ministerpräsidenten der Landtag nicht innerhalb von drei Wochen nach der Beschlussfassung über den Vertrauensantrag einen neuen Ministerpräsidenten gewählt hat. Über den Antrag nach Nummer 1 darf frühestens am elften und muss spätestens am 30. Tag nach Antragstellung offen abgestimmt werden. Die vorzeitige Neuwahl muss innerhalb 70 Tagen stattfinden. Die sich daraus ergebenden Fristen bedeuten, dass für die ursprünglich am 25. April 2021 geplante Neuwahl frühestens am 14. Februar 2021, also 10 Wochen bzw. 70 Tage zuvor, der Thüringer Landtag entscheiden kann. Mindestens 11 Tage zuvor müsste dazu die Auflösung des Landtags von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landtags beantragt werden. Dem Thüringer Landtag gehören derzeit 90 Mitglieder an. Mindestens 60 von ihnen müssten in einer offenen Abstimmung für vorgezogene Neuwahlen stimmen. Linke, SPD, Grüne und CDU, die im Februar 2020 die Vereinbarung zu vorgezogenen Neuwahlen getroffen haben, stellen insgesamt gemeinsam 63 Abgeordnete. Die AfD 22 und die FDP 5. Von den Fraktionen der Linken, SPD und Grünen wurde im November 2020 ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der einzelne wahlrechtliche Vorschriften ändert, um auch unter Pandemiebedingungen eine Wahl durchführen zu könne. Dieser Gesetzentwurf ist derzeit noch nicht abschließend beraten. Am kommenden Dienstag soll dazu eine Anhörung stattfinden.  

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