Antigentests vs. PCR-Tests

Bundesweit wird in diesen Tagen über mehr und zuverlässigere Tests diskutiert. Massenschnelltests durch kostenfreie und vor allem auch verfügbare Testsets sollen nach Meinung des Bundes ab Mitte März möglich sein.  Spannend ist aber die Frage was mit möglichen positiven Tests passiert. Die Stadt Erfurt hat erklärt dazu auf ihrer Homepage: „Antigentests können schneller durchgeführt werden als PCR-Tests, mit denen standardmäßig getestet wird. Weitere Vorteile sind die vergleichsweise geringen Kosten und die leichte Handhabung. Sie erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors. So kann ein Schnelltest helfen, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen leicht festzustellen und durch geeignete Maßnahmen – wie zum Beispiel vorübergehende häusliche Isolation – die Übertragung des Virus zu verhindern. Die Schnelltests erkennen sind derzeit allerdings noch nicht  so zuverlässig. Deshalb muss ein positives Antigen-Testergebnis mittels PCR-Test bestätigt werden. Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rechnet etwa ab Anfang März mit den ersten Sonderzulassungen von Corona-Schnelltests für Laien. Nach der 3. Thüringer Sonderverordnung gelten Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltestergebnis als Ansteckungsverdächtige. Sie sind daher verpflichtet, sich in häusliche Isolation bzw. Quarantäne zu begeben. Symptome einer COVID-19-Erkrankung sind unverzüglich dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Die Pflicht zur Absonderung entfällt, wenn das Testergebnis der nachfolgenden PCR-Testung negativ ist, spätestens nach Ablauf von 14 Tagen. Jeder, bei dem der Antigen-Schnelltest positiv ausfällt, ist verpflichtet, das Gesundheitsamt über das Ergebnis zu unterrichten.“ Im 2. Absatz ist erklärt, dass ein positiver Antigentest mittels PCR-Test bestätigt werden muss. Die Realität ist aber so wie es im 3. Absatz beschrieben wird. Es folgt auf einen positiven Antigentest eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes und selbst bei auftretenden Symptomen nicht automatisch ein Antigentest. Ich finde das problematisch und der Corona-Bekämpfung auch nur eingeschränkt dienlich. Die Stadt beruft sich in ihrer aktuellen Teststrategie auf Empfehlungen des RKI. Das mag seine Berechtigung gehabt haben um schonend mit Testkapazitäten umzugehen. Aber inzwischen erklärt auch das RKI: „Aufgrund des zunehmenden Anteils von besorgniserregenden Varianten von SARS-CoV-2 auch in Deutschland, die mit einem erhöhten Ansteckungspotenzial einhergehen, ist eine niederschwellige Testung bei Auftreten von Symptomen zu empfehlen.“ Die CDU-Stadtratsfraktion hat deshalb heute eine Überarbeitung der Teststrategie der Landeshauptstadt gefordert – ich bin gespannt was daraus wird.

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