Neuer Papiertiger

Theoretisch…
Pünktlich zum 1. April unterschrieb der Oberbürgermeister die neue Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Erfurt. Die dabei bestehenden Änderungen bezogern sich auf Anpassungen, die sich aus der Zusammenführung der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO und der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindMaßnVO des Landes vom 31.03.2021 ergaben. Nach Aussage der Stadtverwaltung war auch „ein Nachschärfen hinsichtlich der Verpflichtung zur Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske mindestens in Form einer FFP2-Schutzmaske (analog der körpernahen Dienstleistungen) gegenüber Ärzten und Therapeuten sowie deren Personal von Nöten“. Neu ist auch, dass sind die Tagespflegeeinrichtungen geschlossen werden sollen. Nach § 30 Abs. 9 Satz 2 der derzeitigen Verordnung wird ab einer Überschreitung des Wertes der Sieben-Tage-lnzidenz von 150 die Schließung der Tagespflegeeinrichtung empfohlen. Von dieser Empfehlung wird in Anbetracht der derzeitigen Infektionslage Gebrauch gemacht – allerdings ist über die Ostertage der Inzidenzwert auch durch reduzierte Tests wieder gesunken. Soweit zur aktuellen rechtlichen Situation. Tatsächlich sah es aber in der Erfurter Innenstadt keineswegs am Osterwochenende so aus, als ob wir Einschränkungen hätten. Auf den Plätzen der Stadt war (zumindest solange das Wetter gut war) ein ziemliches Gewussel. Die Maskenpflicht wird nur in Supermärkten und im ÖPNV ernst genommen. Auf Spielplätzen und in Parks war Betrieb, als ob Corona schon vorbei wäre. Da es ganz offensichtlich auch keinerlei Kontrollen oder Sanktionen seitens des Ordnungsamtes mehr dazu gibt, reduziert sich das Problembewusstsein der Menschen erheblich. Ich bin gespannt, was der Bund und die Länder in den nächsten Tagen für eine Richtung vorgeben. Der Impfstart in den Hausarztpraxen könnte erheblich zur Entlastung beitragen – wenn es genügend Impfstoffe gibt. Nach Aussagen des Bundesgesundheitsministers wird die aber wohl erst ab Ende April mit wöchentlich rund 3 Millionen Impfdosen der Falls sein. Bis dahin soll auch die neue Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt gelten.    

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