Neubau der Erfurter Eishalle vorerst nicht in Sicht

Thema im Werkausschuss
Leider ohne eine klare Perspektive endete gestern vorerst die Diskussion um den Neubau der Erfurter Eishalle im Werkausschuss Erfurter Sportbetrieb. Zu später Stunde wurde dort meine Stadtratsanfrage zum vermasselten Förderantrag aufgerufen und emotional diskutiert. Fakt bleibt, dass der Oberbürgermeister und der Finanzbeigeordnete gemeinsam den verspätet eingereichten Antrag zu verantworten haben. Der eine hat mindestens fünf Tage eine Unterschriftenmappe in seinem Büro unbearbeitet liegen lassen und der andere hat sich um die Auswirkungen einer verspäteten Unterschrift keine Gedanken gemacht. Das kann man grob fahrlässig nennen. Aber auch der Vorwurf des Vorsatzes konnte nicht gänzlich ausgeräumt werden, da die Stadt keine Eigenmittel im Haushaltsentwurf 2021 geplant hat und somit eine Ablehnung nicht ganz unrecht gekommen ist. Der Finanzbeigeordnete hat in der gestrigen Sitzung seinen Fehler eingeräumt. Insgesamt 8 Fragen zu dem Thema sind aber noch offen und wurden gestern nicht beantwortet. Der Sitzungsdienst bemängelte, dass ich als Fragesteller nur zwei Nachfragen zu einer Stadtratsanfrage stellen dürfe. Deshalb wurden aus meinen 8 Nachfragen am Ende neue (schriftliche) Stadtratsanfragen, die nun bis zur nächsten Sitzung am 11. Mai beantwortet werden müssen. in der Sitzung gibt es den Tagesordnungspunkt dann zur erneuten Beratung. Im Gegensatz zur SPD sind wir der Auffassung, dass sehr wohl umfänglich aufgearbeitet werden muss, was da an Schlampereien passiert ist. Schließlich ging und geht es über Steuergelder. Der Präsident des EHC Martin Deutschmann verfolgte die Diskussion mit Frust und Verärgerung und kam auch zu Wort. Seit vielen Jahren bekommt der Verein vom Oberbürgermeister die Sanierung und den Umbau der Eishalle versprochen. der Stadtrat hat dazu einen Beschluss gefasst, der bis zu 3 Millionen Eigenmittel einplanen sollte. Dieser Beschluss wurde nicht umgesetzt und nun ist viel Zeit verloren. Für den EHC und den Stadtrat ist nun von Interesse, wie es weiter gehen soll. Ab Anfang Mai sind die Haushaltsberatungen in Erfurt. Spätestens dann muss eine Antwort gegeben werden. Nachfolgend meine Stadtratsanfrage und die Antwort des Oberbürgermeisters, sowie die daraus resultierenden Nachfragen: Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
  1. Wann wurde der Fördermittelantrag zur Sanierung der kleinen Eishalle mit welcher Fördersumme beim Bund gestellt?
Die Antragstellung war gemäß Projektaufruf elektronisch einzureichen und wurde fristgerecht am Freitag, den 30.10.2020, unter der Online-Kennung 100497791 (Akronym TH_SanierungEishalle) im Förderportal easy-online des Bundes hochgeladen. Parallel zum Upload in easy-online war bis zum 04.11.2020 (Datum des Poststempels) die Projektskizze mit rechtsverbindlicher Unterschrift nachzureichen. Die Unterzeichnung konnte erst per 05.11.2020 erfolgen. Obgleich die Unter-lagen sofort nach Unterzeichnung auf den Postweg gegeben wurden und der Projektträger Jülich daraufhin am 10.11.2020 per E-Mail den Eingang des Projektantrages bestätigte, ist nach zwischenzeitlich erfolgter Mitteilung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hierin der benannte Formfehler zu sehen. Beim Bund wurde eine Förderung i. H. v. 4.276.000,00 EUR beantragt.
  1. Welche Eigenmittel sind für dieses Projekt im Haushaltsentwurf vorgesehen?
Im Wirtschaftsplanentwurf 2021 des Erfurter Sportbetriebes sind in Ergänzung zu den Mitteln aus Vorjahren lediglich 200.000 EUR für 2021 und 250.000 EUR für 2022 veranschlagt. Diese Mittel sollen neben der vom Werkausschuss ESB beschlossenen Fertig-stellung der Planung bis Leistungsphase 4 für die – unabhängig einer möglichen Förderung – notwendigen Maßnahmen der Erneuerung des Dachs (Wiederherstellung der Dachdichtigkeit einschließlich brandschutztechnischer Ertüchtigung durch Einbau ausreichender Rauch-/Wärme-Abzugsanlagen (RWA)) sowie für die Erneuerung der Beleuchtung verwendet werden. Die noch in der mittelfristigen Finanzplanung zum Wirtschaftsplan 2019/20 veranschlagte Gesamtfinanzierung des Vorhabens konnte nicht erfolgen, da die Förderung im Bundesprogramm auf 3 Mio. EUR begrenzt ist. Insofern fehlten zu den geschätzten Kosten in Höhe von fast 10 Mio. EUR noch rd. 7 Mio. EUR. Im Grundsatzbeschluss des Stadtrates (Drucksache 2640/18 – Bereitstellung des Eigenanteils zur Sanierung der kleinen Eishalle im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“) sind dagegen nur 0,7 Mio. EUR als Eigenanteil vorgesehen. Die Landeshauptstadt Erfurt ist derzeit finanziell nicht in der Lage, diese Verzehnfachung des Eigenanteils alleine zu schultern. Von der Thüringer Landesregierung gibt es außer einer Ankündigung in 2020, das Thema zum Gegenstand der Haushaltsberatungen 2021 machen zu wollen, keinerlei belastbare In-Aussicht-stellungen oder gar Zusagen. Im Landeshaushalt 2021 ist auch keine Förderung vorgesehen. Auf-grund der ungesicherten Gesamtfinanzierung hat das Vorhaben demnach keine Veranschlagungsreife im Sinne des § 10 ThürGemHV. Die Werkleitung des ESB hat im Erläuterungsteil zum Wirtschaftsplanentwurf gleichwohl dargelegt, dass im Falle entsprechender Förderzusagen diese Mehreinnahmen für Mehrausgaben verwendet bzw. der Wirtschaftsplan per Stadtratsbeschluss jederzeit geändert werden könnten. Insofern ist die Entscheidung zur Nichtveranschlagung der „großen Lösung“ zur Kleinen Eishalle keine Absage an das Vorhaben an sich, sondern entspricht den haushaltsrechtlichen Vorschriften.
  1. Was hat die Stadtverwaltung seit Kenntniserlangung über einen Formfehler getan, um die drohende Ablehnung des Antrags zu verhindern?
Die Stadtverwaltung hat erst seit 25.03.2021 im Ergebnis eines Telefonats der Werkleitung des ESB mit einer Mitarbeiterin des BMI offiziell Kenntnis von der Art des Formfehlers erhalten. Wie bereits mehrfach dargelegt, handelt es sich bei der 1. Stufe des Bundesprogramms nicht um ein förmliches Antragsverfahren, weshalb es auch keine offizielle Ablehnung eines Antrags gibt, der unter Umständen anfechtbar und somit gerichtlich nachprüfbar ist. Der Bund hat beschlossen, weitere 200 Mio. EUR in 2021 für Projekte im Bundesprogramm zur Verfügung zu stellen. Dabei soll auf die Anträge aus dem Projektaufruf 2020 abgestellt werden. Da hierauf insgesamt rd. 1.300 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 2,8 Mrd. EUR eingegangen sind und dieses nach Aussage der Mitarbeiterin als „hoffnungslos überzeichnet“ angesehen werden kann, ist auch im Hinblick auf die beantragte Höhe bei der Sanierung der Eis-halle nicht anzunehmen, dass die seitens der Landeshauptstadt Erfurt angemeldeten Vorhaben trotz der Formfehler aufgegriffen werden. Die vom Bund ausgewählten Projekte erhalten alle maximal einen Zuschuss von 3 Mio. EUR. Gleichwohl wird die Entscheidung über die Projekte schlussendlich „politisch“ im Haushalts-ausschuss des Bundes getroffen. Gemäß der Information durch die Mitarbeiterin erhält dieser auch die mit Formfehlern versehenen Projekte zur Kenntnis. Inwieweit hierbei auf eine fehler-hafte Anmeldung zurückgegriffen wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Das Erfurt nach 2016/2017 (Essener Straße) und 2018 (Freibäder Dreienbrunnen und Möbisburg) auch in diesem Aufruf Berücksichtigung findet, ist nicht sehr wahrscheinlich. Es bleibt nur eine erneute Bewerbung in einem neuen Projektaufruf. Mit freundlichen Grüßen A. Bausewein   Nachfragen zur DS 0571/21
  1. Warum konnte die für den Antrag erforderliche Projektskizze samt rechtsverbindlicher Unterschriften nicht bis zum 04.11.2020 nachgereicht werden?
  2. Wessen Unterschrift war im Verhinderungsfall des Oberbürgermeisters erforderlich, um dem Antrag den beschriebenen rechtsverbindlichen Charakter zu verleihen?
  3. Wer koordiniert die Wiedervorlage für solche fristgebundenen Fördermittelanträge?
  4. Der ESB (namentlich Herr Cizek) wurde bereits am 18.02.2021 von Herrn Hose telefonisch über das Vorliegen eines Formfehlers informiert. Was hat der ESB bis zum 25.03.2021 getan, um den Sachverhalt aufzuklären?
  5. Mit welchen Beteiligten hat der ESB zwischen dem 18.02. und 25.03. zu diesem Sachverhalt Kontakt aufgenommen?
  6. Erfolgte eine Übergabe im Rahmen der Neuordnung der Verantwortungsbereiche der Beigeordneten, welche das weitere Vorgehen zu diesem Fördermittelantrag beinhaltete?
  7. Ist Ihnen bekannt, dass im zuständigen Ausschuss des Bundestages die kleine Eishalle auf der Tischvorlage mit allen Anträgen auf Grund des Formfehlers nicht verzeichnet war? Ist Ihnen bekannt, dass im Einzelfall eine Förderung von über 3 Mio. Euro im Rahmen der Förderung des Bundes möglich gewesen wäre?
  8. In der Antwort auf Frage 2 der oben genannten Anfrage sprechen Sie davon, dass mit der Drucksache 2640/18 der Stadtrat 0,7 Millionen Euro als Eigenanteil zur Sanierung der kleinen Eishalle beschlossen hätte. Tatsächlich ist aber die Drucksache 2661/18 beschlossen worden, die einen Eigenanteil von 2,95 Mio. Euro vorsieht. Es handelte sich dabei um einen Änderungsantrag des Oberbürgermeisters zur Drucksache 2640/18. Warum wurden diese Eigenmittel nicht eingestellt?
  9. Wie plant die Stadtverwaltung die Finanzierung der Sanierung der kleinen Eishalle sicherzustellen?

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