Vorerst leider kein Neubau der Eishalle

Mit dem Präsidenten des EHC in der Eishalle
Für Verärgerung und Irritation hat in Erfurt vor zwei Monaten der Umstand gesorgt, dass die Stadt eine mögliche Bundesförderung des Neubaus der Eishalle vermasselt hat. Warum die Stadt den Förderantrag zum Neubau der Eishalle nicht ordnungsgemäß beim Bund eingereicht hat, ist nun geklärt. Diesbezügliche Stadtratsanfragen der CDU hat der Oberbürgermeister nun endlich beantwortet und sich für die Fehler der Verwaltung entschuldigt. Aus seinem Antwortschreiben geht aber auch hervor, dass er keine Möglichkeit für die Stadt sieht, das Vorhaben aus eigener Kraft zu stemmen. Fördermittel wären dafür unabdingbar und ein von der CDU ins Gespräch gebrachte ÖPP würden das Landesverwaltungsamt und der Landerechnungshof ablehnen. Problematisch sei dabei auch die unmittelbare Verknüpfung mit der benachbarten Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle. In der vergangenen Woche fand nun ein Gespräch mit dem Ministerpräsidenten statt, bei dem es aber auch keine in Aussichtstellung von Fördermitteln gab. Lediglich eine Prüfung des Ansinnens für künftige Haushalte wurde angekündigt. Für das laufende Haushaltsjahr wird die CDU darauf beharren, dass zumindest die dringend  notwendigen Sanierungen in der Eishalle getätigt werden. Über alles Weitere werden wir im engen Gespräch mit Präsidenten des EHC bleiben. Nachfolgend der Antworttext auf meine Stadtratsanfragen zum Thema: Drucksachen 0763/21 und DS 0765/21; Anfragen nach 9 Abs. 2 GeschO; Formfehler im Förderantrag-Nachfragen zur DS 0571/2; öffentlich Sehr geehrter Herr Panse, Ihre o. a. Anfragen beantworte ich wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammengefasst wie folgt: 1. Warum konnte die für den Antrag erforderliche Projektskizze samt rechts-verbindlichen Unterschriften nicht bis zum 04.11.2020 nachgereicht wer-den? (Frage 1 aus Drucksache 0763/21) Eine allgemeingültige Aussage hierzu ist in der Nachschau nicht möglich. Wie in der Ausschusssitzung vom 14.04.2021 durch den damals für Sport zuständigen Beigeordneten Linnert eingeräumt, dürfte es sich hierbei um eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt haben. Zutreffend hätte die Papiervorlage des Antrages zur Unterzeichnung seitens des Erfurter Sportbetriebes (ESB) vor dem 30.10.2020 initiiert werden können. Ebenfalls zutreffend wäre nach persönlicher Übergabe der Unterlagen durch eine Mitarbeiterin des ESB im Rathaus jedoch noch ausreichend Zeit gewesen, um die Mitzeichnung des zuständigen Beigeordneten, die Vorlage im Büro des Oberbürgermeisters und bei dessen Abwesenheit die Weitergabe an den im Dienst befindlichen Vertreter zur finalen Unterzeichnung und Versendung der Unterlagen zu realisieren. Durch Herrn Linnert wurden hierbei Fehler eingeräumt, er hat hierfür die Verantwortung übernommen und sich offiziell im Werkausschuss entschuldigt. Für die Zukunft kann nur versichert werden, dem reibungsfreien Verwaltungs-durchlauf zur rechtzeitigen Einreichung entsprechender Anträge noch größeres Augenmerk zu schenken und die Prozesse diesbezüglich optimieren zu wollen. Hierzu wäre es – und vielleicht kann auch Ihre Partei Ihren Einfluss auf Entscheidungsträger geltend machen – wünschenswert, wenn auch von Seiten der Ministerien in Bund und Land die (gesetzlich normierte) Vertretungsberechtigung des Eigenbetriebes in dessen Angelegenheiten durch die Werkleitung akzeptiert und demzufolge auch rechtsverbindliche Erklärungen derselben als verfahrensfehlerfrei angesehen würden. Dies hatte die Werkleitung des Erfurter Sportbetriebes gerade im entsprechenden Bundesprogramm mit den Verantwortlichen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bereits im Kontext der Essener Straße eingehend diskutiert und die entsprechenden Rechtsgrundlagen (hier insbesondere die Eigenbetriebssatzung, die Thüringer Eigenbetriebsverordnung und § 76 ThürKO) zugearbeitet. Selbst mit einer Erfurter Bundestagsabgeordneten wurde dieser Sachverhalt am Rande eines Besichtigungstermins in der Essener Straße thematisiert. Leider führte dies weder in diesem ersten Projekt noch in einer möglichen Anpassung der Richt-linien bislang zum Erfolg. Das soll letztlich keine Entschuldigung sein, um den begangenen Formfehler zu rechtfertigen. Unzweifelhaft würden kürzere Wege jedoch auch die möglichen Fehlerquellen reduzieren, zumal eine Projektskizze in einem nicht förmlichen Verfahren nicht per se dadurch besser oder fachlich bedeutsamer wird, wenn diese ausschließlich vom Oberbürgermeister zu unterzeichnen ist. 2. Wessen Unterschrift war im Verhinderungsfall des Oberbürgermeisters erforderlich, um dem Antrag den beschriebenen rechtsverbindlichen Charakter zu verleihen? (Frage 2 aus Drucksache 0763/21) Wie unter der Beantwortung zu Ziff. 1 bereits benannt, war hierfür die Unterschrift eines entsprechend Vertretungsreihenfolge nach § 32 Abs. 1 ThürKO zeichnungsberechtigten Beigeordneten erforderlich. Schlussendlich hat Herr Linnert in meiner Vertretung unterzeichnet 3. Wer koordiniert die Wiedervorlage für solche fristgebundenen Fördermittelanträge? (Frage 3 aus Drucksache 0763/21) Die Koordination der Wiedervorlagen für fristgebundene Fördermittelanträge obliegt dem jeweiligen Fachbereich. Aufgrund der negativen Rechtsfolgen des zu spät eingereichten Antrages wird geprüft, wie dieses Verfahren z. B. im digitalen Umlaufverfahren optimiert werden kann, da insbesondere bei denjenigen Ämtern, die nicht selbst im Rathaus oder der näheren Umgebung ihren Dienstsitz haben, diese Koordination aus der Ferne kaum reibungsfrei möglich ist und durch die zusätzlichen Postwege unnötig verlängert wird. 4. Ist Ihnen bekannt, dass im zuständigen Ausschuss des Bundestages die kleine Eishalle auf der Tischvorlage mit allen Anträgen auf Grund des Formfehlers nicht verzeichnet war? Ist Ihnen bekannt, dass im Einzelfall eine Förderung von über 3 Mio. Euro im Rahmen der Förderung des Bundes möglich gewesen wäre? (Frage 1 aus Drucksache 0765/21) Den ersten Teil dieser Frage kann ich ganz klar mit Nein beantworten. Die Drucksachen und Tischvorlagen des zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages werden den Antragstellern regelmäßig nicht zur Kenntnis gegeben. Insofern habe ich auch keine Informationen über deren Aufbau und Inhalt. Im Telefonat vom 25.03.2021 mit der Werkleitung des ESB wurde durch die Mitarbeiterin des BMI zwar darauf verwiesen, dass alle Anträge auf der Liste aufgeführt seien, diejenigen mit Formfehlern jedoch entsprechend gekennzeichnet würden. Doch selbst diese Aussage kann ich nur auf Hörensagen stützen, so dass ich hierzu keine weiterführenden Angaben tätigen kann und möchte. Hinsichtlich der 2. Frage kann ich nur auf die entsprechenden Angaben im betreffenden Projektaufruf verweisen. Danach „soll“ die Förderung zwischen 0,5 und 3,0 Mio. betragen. Diese Soll-Vorschrift beinhaltet ein – vom Richtliniengeber vorstrukturiertes – intendiertes Ermessen. Demzufolge ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass hiervon auch abgewichen werden könnte. Gleichwohl dürfte es sich hierbei um absolute Ausnahmen handeln. Es sei an dieser Stelle jedoch darauf verwiesen, dass das Verfahren der Entscheidung zu den Projekten über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages von der klassischen verwaltungsmäßigen Bearbeitung der Anträge anhand von Förderrichtlinien ein wenig abweicht. Insofern liegt die Entscheidungsgewalt letztlich im politischen Raum, so dass weder die ausgewählten Projekte noch deren Fördersummen anhand objektiver Entscheidungskriterien für alle Ein-reicher nachvollziehbar sind. So ist beispielsweise nur schwerlich die Begründung herzuleiten, welche Kriterien für die Förderung von gleich 2 Projekten im Berliner Spreepark in Treptow-Köpenick (Sanierung der Werkhalle und Umnutzung zum Kulturzentrum für 3.000.000 EUR und des Riesenrads für 2.880.000 EUR) herangezogen wurden, deren Bedeutung/Zielsetzungen offensichtlich mit der notwendigen Sanierung von Schulturnhallen gleichgesetzt wurden. Gerade bei vorgenanntem Projekt erscheint nicht nur die Priorität hinsichtlich der eigentlichen Zielsetzungen der „besonderen regionalen oder überregionalen Bedeutung und sehr hohen Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik sowie deren Beitrag zum Klimaschutz“ fragwürdig. Es stellt sich ferner die Frage, ob hier nicht lediglich 2 getrennte Projekte deklariert wurden, um sich inner-halb des Förderrahmens zu bewegen. Weitergehende Diskussionen hierzu wären jedoch mit den Entscheidungsträgern zu führen. 5. In der Antwort auf Frage 2 der oben genannten Anfrage sprechen Sie davon, dass mit der Drucksache 2640/18 der Stadtrat 0,7 Millionen Euro als Eigenanteil zur Sanierung der kleinen Eishalle beschlossen hätte. Tatsächlich ist aber die Drucksache 2661/18 beschlossen worden, die einen Eigenanteil von 2,95 Mio. Euro vorsieht. Es handelte sich dabei um einen Änderungsantrag des Oberbürgermeisters zur Drucksache 2640/18. Warum wurden diese Eigenmittel nicht eingestellt? (Frage 2 aus Drucksache 0765/21) Bei der Beantwortung dieser Frage sind offensichtlich mehrere Aspekte in der wiederholten Überarbeitung miteinander vermengt worden, die schlussendlich zu widersprüchlichen Aussagen geführt haben dürften. Hierfür bitte ich zunächst um Entschuldigung. Ausgehend von den damals für die Antragstellung losgelöst von sonstigen – in der Studie nicht betrachteten – erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Brandschutz einschl. Dachsanierung) veranschlagten 6,95 Mio. EUR würde der durch die Kommune mindestens zu leistende Eigenanteil von 10% bei Beteiligung Dritter sich auf die benannten rd. 700 TEUR belaufen. Da neben dem Antrag beim Bund gleichermaßen Gespräche, Anfragen und Anträge beim Land hinsichtlich einer Kofinanzierung gestellt wurden, bestand die Hoffnung, die Eigenanteile möglichst gering halten zu können und ggf. mit vorgenannten 700 TEUR resp. unter Einschluss aller notwendigen Maß-nahmen und der Baupreisentwicklung ggf. mit 900 – 1.000 TEUR auskommen zu können. Insofern gilt die getroffene Aussage, dass die Landeshauptstadt Erfurt selbst bei Vermeidung des Formfehlers und Berücksichtigung im Bundesprogramm rd. 7 Mio. EUR Eigenanteil und insofern ca. das 10fache des mit Beschluss zur Drucksache 2640/18 bereitgestellten Eigenanteils, mindestens aber auch mehr als das Doppelte des mit Beschluss zur Drucksache 2661/18 zur Verfügung gestellten Eigenanteils, selbst schultern müsste, korrekt. Im Übrigen waren im Wirtschaftsplan 2019/2020 des ESB die Sanierungsmittel für 2021ff. einschl. der Eigenanteile für die Mittelfristplanung veranschlagt. Aufgrund der vollständig ausbleibenden Förderung könnte die Stadt die Sanierung nunmehr allenfalls als komplette Eigenleistung realisieren. Da dies haushalterisch nicht darstellbar ist und ferner bei einer solch unklaren Finanzierung die Veranschlagungsreife im Sinne des § 10 Abs. 3 ThürGemHV fehlt, wurde von Seiten der Werkleitung des ESB entschieden, die Veranschlagung ausschließlich auf die dringendst notwendigen Maßnahmen als Eigenleistungen zu reduzieren und für den Fall, dass eine Förderung noch zustande kommen sollte, eine Anpassung des Wirtschaftsplanes vorzunehmen (vgl. Erläuterungsteil zum Wirtschaftsplanentwurf ESB 2021). 6. Wie plant die Stadtverwaltung die Finanzierung der Sanierung der kleinen Eishalle sicherzustellen? (Frage 3 aus Drucksache 0765/21) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zu den ausbleibenden erhofften Fördermitteln sehe ich derzeit keine Grundlage, ein Vorhaben dieser Größenordnung selbst stemmen zu können. Dies gilt auch unter Beachtung des Umstandes, dass trotz derzeit überaus geringer Geldmarktzinsen eine Finanzierung über Kredit als Alternative seitens des Landesverwaltungsamtes nicht genehmigt würde. Auch die zuletzt bereits in den Medien thematisierte Möglichkeit einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) erachte ich als überaus schwierig, da für ein derartiges kreditähnliches Rechts-geschäft einerseits eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gleichermaßen erforderlich ist und hierzu die Landesrechnungshöfe in ihrem gemeinsamen Erfahrungsbericht hinlänglich dargelegt haben, dass ÖPP keine Alternative für Projekte sein darf, die sich der öffentliche Auf-gabenträger nicht selbst leisten kann. Überdies sind die Kleine Eishalle und die Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle (GNS-Halle) untrennbar miteinander verbunden. Eine ÖPP für die Kleine Eis-halle dürfte demnach hinsichtlich der für die Vertragslaufzeit zu erbringenden Betreibung und Instandhaltung losgelöst von der GNS-Halle nicht möglich sein. Gleichwohl obliegt das Budgetrecht zum Haushalt dem Stadtrat. Sofern Sie im Rahmen aller be-stehenden Anforderungen an den Gesamthaushalt die Priorität der Kleinen Eishalle höher be-werten als die übrigen Vorhaben und den erforderlichen Investitionszuschuss der Stadt an den Erfurter Sportbetrieb in den Haushalt einstellen, wird die Stadtverwaltung dieses Vorhabens entsprechend umsetzen. Doch wenngleich ich die Sanierung der Kleinen Eishalle gern bald-möglichst angehen würde, sehe ich hierfür derzeit keine ausreichenden Spielräume. Sehr geehrter Herr Panse, noch in dieser Woche werde ich ein Gespräch mit dem Ministerpräsidenten, der Staatssekretärin Karawanskij vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Präsiden-ten des EHC führen und hoffe, dass sich eine positive Entwicklung in Bezug auf die Sanierung der Kleinen Eishalle abzeichnen wird. Mit freundlichen Grüßen A. Bausewein    

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