Chancengleichheit verbessern und Vielfalt respektieren

Bei der Zielstellung des Diskriminierungsgschutzes sind sich zweifellos alle Beteiligten einig, dies erklärte Ministerialrat Bernhard Franke in Vertretung der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Frau Christine Lüders heute in Berlin. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt den rechtlichen Rahmen, der sich insbesondere auch an die Kommunen und die Länder wendet. Beide Ebenen sind, so wie der Bund auch, große Arbeitgeber und haben zudem Vorbildwirkung für unsere Gesellschaft. Es gibt zwar erstaunlich viele einzelne Maßnahmen zur Schaffung von Chancengleichheit, aber kein umfassendes Konzept. Diversity, bzw. Vielfaltsmanagement, will die soziale Vielfalt konstruktiv nutzen und ist dabei die zielgruppenübergreifende Ausrichtung von Verwaltungs- oder Unternehmensmaßnahmen. Oftmals richten sich derzeit die einzelnen Maßnahmen auf nur wenige Diversity-Dimensionen. Das AGG benennt gleichberechtigt die Merkmale Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung und sexuelle Identität. Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche, aber auch die Organisationskultur in Verwaltungen sind die Bereiche, wo am deutlichsten klar wird was geändert werden kann. Die Bundesantidiskriminierungsstelle hatte deshalb heute zu einem Fachtag in das Bundesfamilienministerium nach Berlin eingeladen. Als Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierungfragen habe am Fachtag teilgenommen. Am Ende des Weges soll ein Diversity Mainstreaming für Verwaltungen stehen. Jeder der den Prozess des Gender Mainstreaming bewusst miterlebt hat, kann sich allerdings vorstellen, dass da noch dicke Bretter zu bohren sind. Auch öffentliche Verwaltungen sind nicht gerade innovativ oder ausgesprochen flexibel. Oder wie es Knut Bleicher, im St. Galler Management Konzept sinngemäß erläutert „Wir arbeiten in Strukturen von gestern, mit Methoden von heute an Strategien von morgen vorwiegend mit Leuten, die die Strukturen von gestern gebaut haben und das morgen inerhalb der Organisation nicht mehr erleben werden“. Neben der Verankerung des Diversity-Ansatzes bei der Ausbildung und Fortbildung von Verwaltungsmitarbeitern geht es um Vernetzung und darum bestehende Fördermöglichkeiten bekannt zu machen. Das fehlende Wissen über die Lebenslagen, Benachteiligungen und Bedarfe von Zielgruppen ist zudem ein Handlungsfeld. Es gibt darüber hinaus auch Widerstände bei der Umsetzung von Cahncengleichheit, die nur überwunden werden können wenn der Diversity-Ansatz auch an der Spitze der Verwaltungen getragen wird. Vernetzung tut not, um von Erfahrungen aus anderen Bundesländern zu lernen und deshalb waren die Berichte der 40 Teilnehmer aus allen Bundesländern zugleich Ideenquelle für weitere Projekte. In Brandenburg gibt es beispielsweise regelmäßig vierteljährliche Treffen mit den Vertretern aller Zielgruppen, um Diversityfragen zu besprechen. Zusätzlich treffen sich einmal jährlich alle Beauftragten des Landes mit den kommunalen Beauftragten zu einem Erfahrungsaustausch über das eigene Aufgabengebiet hinaus. Ich nehme etliche Ideen für die weitere Arbeit von der heutigen Tagung mit nach Thüringen zurück. Diversity Management Antidiskriminierungsstelle des Bundes